Full text : Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Immer noch: leiden weite Ackerfläden unter 3u
z3roßer NMäfle; immer nody könnten weite Wiejenflächen
durch Bewäfjerung in ihrem Ertrag bedeutend gefteigert
werden; immer noch gibt es viel Boden zu entjumpifen,
viel ©d- und Moorland zu kultivieren; immer noch befteht
eine jehr große Anzahl von ungebändigten Wildbächen, ja
dieje haben fig dur die Wakdverwüljtungen während
der Kriegszeit no vermehrt ujw. Das ijft bei dem
geringen Bildungsarad unjerer ländlichen Bevölkerung,
bei ihrem an der Tradition fejthaltenden Geift, bei
dem Erfordernis eines Mehrheitsbejchlufjes für gemeinihaftliqdhe
 Meliorationen leicht. beareiflich; jeit dem Kriege
kommt noch der Mangel an flüjfigem Kapital und die
Scheu der Kapitalbefiger hinzu, Geld für längere Zeit zu
binden.

6. Reformvorichläge.
Wenn dex nur in befdhränktem Ausmaß vorhandene
Boden voll ausgenüßt, das Bodenerträgnis möglichjt gejiteigert
 werden Joll, dann darf man nicht länger ruhig
dulden, daß die privat- und volkswirtfhaftlich gleich
nüßglichen, ja notwendigen Meliorationen zumeijt unteröleiben.
 Wenn irgend wo, fo ijt es hier geboten, die Entidheidung
 über jo wichtige wirtf{qhaftlihe Fragen den einzelnen
 privaten Grundbefigern zu entziehen und der Algemeinheit
 zu übertragen. Da es auf dem Gebiete der
Sandwirtjchaft aber nicht zum Ziele führen würde, wollte
man etwa jedem Grunödbejiger die rechtliche Derpflichtung
auferlegen, alle rtationellen Bodenverbefjerungen vorzunehmen,
 fo bleibt nichts anderes übrig, als daß die
Staatsgewalt felbjt die Derbefjerung des Bodens in die
Band nimmt und durchführt; nur fo kann Einheitlichkeit
und Planmäßigkeit an die Stelle von Stücmerk und Su-{älligkeit
 treten.
Zu diefem Zweck ist, ähnlih wie bei den Zufammen-(egqungen,
 folgendes notwendig:
 }. Der Staat 1äßt von feinen jachverftändigen Organen
umfaljende Erhebungen auf feinem ganzen Gebiet über
alle zur Siderung und Derbeffjerunag des Iandwirtjchaftliqdjen
 Bodens wünfdhenswerten Meliorationen durchführen,
 aljo über alle vorzunehmenden Flußregulierungen,
Dildbachverbauunaen, Uferichukgbauten, Bewälflerungen,

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