durch gefeßlidhe Dorjchriften bejhränkt: es dürfen nur als
tauglidy anerkannte männliche Zuchttiere zur Nachzucht
mit fremden weibliqhen Tieren verwendet werden. Warum
diele verfchiedene Behandlung?
Sicqherliq wäre es auch im Ackerbau fehr wünjchens-
wert, daß nur gutes, reines Saataut verwendet wird;
aber einen Swang in diejfer Richtung auszulüben, ift, von
allem anderen abagejehen, praktijd fjhon deshalb kaum
möglich, weil jid) die tatfächliche Befolgunag einer foldhen
Dorjchrift nicht überwachen ließe; auf dem Gebiet der
Diehzucht ijt das dagegen relativ leicht durchführbar, da
die Tauglichkeit eines männlichen Zucttieres von Sach-
verftändigen geprüft und fejtgejtellt und weil die Haltung
von Stieren, BHenajten ujw. amtliq kontrolliert werden
kann. Fällt damit einerfeits ein Hindernis für eine Be-
einfiujjung des Betriebes von außen weg, fo ijft anderfeits
eine joldhe Beeinjlufjung hier aus mehreren Gründen aanz
belonders wichtig.
Sunächft ijt der Zuchterfolg von gewifjen phofilchen
Qualitäten der männlichen Tiere abhängig, Aualitäien,
die meijt nur Fachleute, felten die Landwirte, namentlich
die kleinen, richtig zu beurteilen vermögen. Soll ferner
die Diechzucht, die in unferen Alpenländern immer mehr
den wichtigjten Zweig der Landwirtjchaft bildet, gehoben,
jollen die Diehraffen verbefjert werden, fo ijt es notwendig,
daß dur) mehrere Generationen konfequent das nämliche
Suchtziel verfolgt wird, das heißt, daß die Nachzucht
immer wieder mit männliqen Zuchttieren des nämlichen
Schlages gejchieht, was aber ohne einen gewifjfen Zwang
von außen in der Regel nicht zu erreichen ijt. Ein Örittes
Moment ijt die Tatjache, daß die meifjften kleinen Dieh-
züchter Jelbjt keine männliqen ZIuchttiere befigen, weil
ein Jjoldjes Tier für eine große Anzahl von weiblichen
Tieren ausreicht. Es fehlt daher in den meijten Diehwirt-
jhaften ein unentbehrliqjes Produktionsmittel und die
Betriebsinhaber Jind dann zumeift hinfichtliqH der Nach-
zuct von den benachbarten Befigern von Stieren, Benaflten
ufw. in Abhängigkeit. Sie find daher zwar rechtlich frei
in der Auswahl des Zuchtmaterials, praktijdh find fie da-
gegen darauf angewiefen, ihre weiblidhen Tiere von den
männligqen Tieren belegen zu Iajfjen, die fi im Befige der
Nachbarn befinden und auf deren Aualitäten fie keinerlei
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