Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

durch gefeßlidhe Dorjchriften bejhränkt: es dürfen nur als 
tauglidy anerkannte männliche Zuchttiere zur Nachzucht 
mit fremden weibliqhen Tieren verwendet werden. Warum 
diele verfchiedene Behandlung? 
Sicqherliq wäre es auch im Ackerbau fehr wünjchens- 
wert, daß nur gutes, reines Saataut verwendet wird; 
aber einen Swang in diejfer Richtung auszulüben, ift, von 
allem anderen abagejehen, praktijd fjhon deshalb kaum 
möglich, weil jid) die tatfächliche Befolgunag einer foldhen 
Dorjchrift nicht überwachen ließe; auf dem Gebiet der 
Diehzucht ijt das dagegen relativ leicht durchführbar, da 
die Tauglichkeit eines männlichen Zucttieres von Sach- 
verftändigen geprüft und fejtgejtellt und weil die Haltung 
von Stieren, BHenajten ujw. amtliq kontrolliert werden 
kann. Fällt damit einerfeits ein Hindernis für eine Be- 
einfiujjung des Betriebes von außen weg, fo ijft anderfeits 
eine joldhe Beeinjlufjung hier aus mehreren Gründen aanz 
belonders wichtig. 
Sunächft ijt der Zuchterfolg von gewifjen phofilchen 
Qualitäten der männlichen Tiere abhängig, Aualitäien, 
die meijt nur Fachleute, felten die Landwirte, namentlich 
die kleinen, richtig zu beurteilen vermögen. Soll ferner 
die Diechzucht, die in unferen Alpenländern immer mehr 
den wichtigjten Zweig der Landwirtjchaft bildet, gehoben, 
jollen die Diehraffen verbefjert werden, fo ijt es notwendig, 
daß dur) mehrere Generationen konfequent das nämliche 
Suchtziel verfolgt wird, das heißt, daß die Nachzucht 
immer wieder mit männliqen Zuchttieren des nämlichen 
Schlages gejchieht, was aber ohne einen gewifjfen Zwang 
von außen in der Regel nicht zu erreichen ijt. Ein Örittes 
Moment ijt die Tatjache, daß die meifjften kleinen Dieh- 
züchter Jelbjt keine männliqen ZIuchttiere befigen, weil 
ein Jjoldjes Tier für eine große Anzahl von weiblichen 
Tieren ausreicht. Es fehlt daher in den meijten Diehwirt- 
jhaften ein unentbehrliqjes Produktionsmittel und die 
Betriebsinhaber Jind dann zumeift hinfichtliqH der Nach- 
zuct von den benachbarten Befigern von Stieren, Benaflten 
ufw. in Abhängigkeit. Sie find daher zwar rechtlich frei 
in der Auswahl des Zuchtmaterials, praktijdh find fie da- 
gegen darauf angewiefen, ihre weiblidhen Tiere von den 
männligqen Tieren belegen zu Iajfjen, die fi im Befige der 
Nachbarn befinden und auf deren Aualitäten fie keinerlei 
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