Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

baren Nachfprung und das vorzeitige Decken der Külber. 
Sie jtellen ferner eine Höchftzahl von Sprüngen feit. Über- 
tretunaen merden mit Strafe bedroht. 
°) Dorkehrungen für die Baltuna 
qenügqender Zuchttiere. 
Die wichtigjte Dorausjegung für eine rationelle Dieh- 
zucht ijt das Dorhandenfjein einer genügenden Anzahl von 
zuchttaugliden männlichen Tieren; fehlt es an foldhen, 
muß die Diehzucht, namentlich die der bäuerlidhen Bevöl- 
kerung, zurückgehen. Gerade die Cizenzierungspflicht 
kann aber die Zahl der für die NMachzucht vorhandenen 
Tiere vermindern, wenn die Körung unterlaffen wird. Da 
nun die kleineren Landwirte in der Regel keine eigenen 
Stiere zu halten vermögen, da anderjeits aber keinerlei 
Sicherheit dafür befteht, daß „das freie Spiel der wirt- 
jhaftliden Kräfte“ dazu führt, daß überall genügend viele 
männliqe Suchttiere für fremde weiblidhe Tiere gehalten 
werden, jo muß hier das gemeinwirtjhaftliqhe Prinzip 
eingreifen und entweder die Gemeinde oder die Gefjfamt- 
heit der Diehzüchter verpflichtet werden, auf gemeinfame 
Kolten männliqe Zuchttiere zu halten. 
Das ijt dur Landesgefeße gefchehen. Dieje [hreiben 
entweder felbjt die höchjte Zahl weiblicher Tiere vor, auf 
die in jeder Gemeinde mindejtens ein zuchttaugliches 
männliqes Tier kommen muß, oder fie tragen dieje Feft- 
jegung dem Gemeindeausfhuß auf. Wenn in einer Ge- 
meinde die fo berechnete Zahl von männlicghen Zucht- 
tieren nicht erreicht wird, fo muß die Gemeinde (oder eine 
Swangsgenoffenfchaft der Diechbefiger) die fehlenden Tiere 
anjdhaffen und erhalten. Die Auslagen werden entweder 
durch Sprungtaren hereingebracht oder fie werden auf alle 
Diehbejiger, die kein männlicqhes Zuchttier haben, nach der 
Sahl ihrer weibliden Tiere umgeleat. Die Gemeinde muß 
für geräumige und gefunde Ställe, hinreidhendes und autes 
Futter und Auslaufpläge forgen. In der Regel jtellen die 
Landesgejege das Minimum von einem Stier auf 100 
tafelbare meiblidhe Rinder auf. 
ad) Die Bekämpfung der Tierfeuchen. 
Unfere Haustiere unterliegen verfdhiedenen anftecken- 
den Krankheiten, die ih außerordentlich rafdh verbreiten 
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.