Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Die Kulturpflanzen find während ihrer ganzen Dege- 
tationsperiode außerordentliqg vielen Angriffen von 
Schmarogern und jonjitigen Schädlingen — Injekten, 
Pilzen, Feldmäufen ufjfw. — ausgefjekt, die fih meifjt jehr 
rafch und energijd Jortpflanzen und fich, gleich anftecren- 
den Krankheiten, teils durch Eigenbewegung, teils infolge 
von Übertragung durch Menfchen, Tiere‘ oder Gerüt- 
jchaften, ungemein leicht weiterverbreiten; treten fie auf 
einem Grundjtück auf, fo können fie verderblih für die 
Machbarjchaft, ja für einen ganzen Candjtridh werden; be- 
jonders da eine jHnelle Tilaung der Schädlinge durch ihre 
Kleinheit und Derborgenheit jehr erfhwert ijt, die Mittel 
zur Bekämpfung der Schädlinge überdies oft kompliziert, 
koftjpielig oder doch zeitraubend find. Eine erfolgreiche 
Abwehr jener Feinde der Bodenkultur kann man daher 
von dem freien Willen, vom Selbitinterejje der Landwirte 
nidgt erwarten. 
So hat au hier die Staatsgewalt — zumeijt im Wege 
der Landesgefekgebung — in verjhiedenem Umfang ein- 
gegriffen; zumeijt in der Art, daß. der Landwirt jtrafbar 
wird, wenn er gewiffe Handlungen begeht, welche zur Der- 
breitung der Schädlinge beitragen, oder wenn er gewilje 
andere Dorkehrungen unterläßt, welche die Gefahr der 
Derbreitung jteigern. Gewöhnlich find aud die Behörden 
ermächtigt, die Dorjchriften durch Öffentlidhe Organe auf 
Koften der Säumigen durchführen zu Iajjen. 
Die Durchführung diefer Polizeigefeße ijt allerdings 
zumeift den Gemeindebehörden übertragen, die dafür oft 
nicht die nötige Sachkenntnis und Autorität be]igen; die 
Wirkjamkeit der Gejeße ijt daher keine durchgreifende. 
Die Gejekggebung der einzelnen Länder aeht in diefer Hin- 
licht ungleiQ weit. 
). Dertilgung von Kkulturfqädlicdhen 
Dflanzen. In Niederöfterreich ijt die Ausrottung ge- 
miljer Rulturfhädlidher Pflanzen, wie Kleefeide, Dijteln 
ujw., jedem Landwirt zur Pflicht gemacht. Der Gemeinde- 
vorfteher hat die Befolgung diefer Dorjchriften 3U über- 
wachen, wenn nötig die Dernichtung der {Hädlichen 
Pflanzen auf Koften des fäumiaen £andwirtes vornehmen 
zu Iaflen. 
2. Bekämpfung der Infekten. Ähnliche 
Maßnahmen beitebhen in den meilten Ländern zur Der- 
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