Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Sinne) behandelt, nicht auch die indirekte Produk- 
tionspolitik. 
b) Die Mittel, die der landwirtfhaftlidhen Droduk- 
tionspolitik zur Derfügung jtehen, um ihre Zwecke 3u er- 
reichen, find verfdhiedenartig; fie können jqhärfer und mil- 
der jein. Bienach Iaffen ih die Maßnahmen der landwirt- 
jchaftliqen Droduktionspolitik einteilen in Jolche, die das 
Jchärfere Mittel des Zwanges anwenden, und in jolche, die 
Jich damit begnügen, pfndholoaifch auf den Willen und das 
Bandeln der wirtjchaftenden Perfonen einzuwirken. 
In die erjte Gruppe der [härferen Mittel gehört es, 
wenn der Staat fjelbjt die wünjqdhenswerten Deränderungen, 
zum Beifpiel Zufammenlegungen, vornimmt, ohne auf den 
Willen der Beteiligten Rücklicht zu nehmen; ferner, wenn 
er den Landwirten ein bejtimmtes wirtjhaftlidhes Der- 
halten — Handeln oder Unterlafjen' — vorfhreibt und 
diejes Derhalten erzwinat. Soldje Gebote oder Derbote 
können wieder entweder allgemeinen Charakter haben, 
wie die gefeglidhe Derpflichtung zur Dertilgung von |Mäd- 
lien Infekten oder das gefeßlihe Derbot der Wald- 
vermwültung; oder fie werden von der Behörde nur für ein- 
zelne Fälle erlaffen, wie die Fejtjegung eines Bewirt|haj- 
tunagsplanes für beftimmte Forlte von öffentliqder Widh- 
tigkeit. 
Die zweite Gruppe der milderen Mittel umfaßt wieder 
jehr mannigfaltige Maßnahmen: die Erhöhung des all- 
gemeinen und des fpeziell wirtjHhaftlichen Bildungs- 
niveaus der Landwirte durch Schulen, Wanderlehrer und 
deraleichen, die Derbreitung des technijchen Fortjchrittes 
durch Ausftellungen, durch Mujterwirtjchaften, dann durch 
die Gewährung von Prämien und Subventionen für befon- 
ders qute Leiftungen, durch die Errichtung von Anjtalten 
für Samenkontrolle, durch die Förderung des Genofjen- 
ihaftswefens und ähnliches. 
Zwijhen diejen beiden Arten von produktionspoliti- 
jdhen Mitteln — mit oder ohne Zwang — jteht eine dritte 
Gruppe von Maßregeln, die gleichjam eine Derbindung 
von Freiwilligkeit und von Zwang darjtellen, indem fie 
zwar auch gegen den Willen einzelner durchgeführt werden 
können, aber nur dann, wenn ein Teil der beteiligten Per- 
fonen die Maßreaeln wünfcht. Man kann da, im Gegenfaß
	        
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