Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Bäcker 
b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Verband sächsischer‘ Bäcker-Innungen 
Saxonia“. 
Allein- und Lehrlingsbetriebe ...... 
Betriebe mit 1 Gehilfen .. . 
12—18% 
10—15% 
8—12% 
6—9% 
58% 
59% 
7 
z 
üher 
7. Landesfinanzamt 
Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf). 
Weiß- und: Feinbäckereien er- 
'eichen in der Regel die oberen, 
}rotbäckereien die unteren 
‚renzen der Richtsätze. 
Vgl. Schreiben des Landes- 
vusschusses und der Landes- 
"achverbände des sächs. Hand- 
werks vom Mai 1927 am Schluß 
des Heftes.) 
Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz 
30—45% 10—25 9% 
BB. 
Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg, 
Hildesheim, Osnabrück. Stadthagen). 
Durchschn. 
. erlös für 
Durchschn. Weißbrot 
weizen- aus 1 Dztr. 
mehlpreis Weizen- 
per Drtr. mehl 
1.1.—31.3. 24,20 A 328.20 AM 45.15 AM 81.15 A 
14.—30.“ 30.50 41.50 46.75 82.75 
1.7.—305 3235 , 43.35 46.85 82.85 „ 
i.10.—31.12. 35.40. 46.40 .. 47.25 83.25 .. 
Merkblatt. Auszugehen ist von 
ler Menge des eingekauften 
Mehles. Der Bruttoaufschlag 
uf denEinkaufspreis ergibtsich 
ws der nebenstehenden Auf- 
;tellung über den Durchschnitts- 
toggen- und Weizenmehl-Preis 
ınd Durchschnittserlös aus 1dz. 
Aoggenmehl und 1 dz Weizen- 
CET für das Jahr 1926: 
Zum Vergleich folgt die entsprechende Aufstellung für das Jahr L925: 
1925 
— 
- € 
1.7 — 
iLU.- 
51. 
Durchschn. 
Durchschn. erlös für 
Durchschn. erlösf.Brot Durchschn. Weißbrot 
roggen- aus 1 Dztr. Weizen- aus l Dztr. 
nehlpreise Roggen- mehlpreise Weizen- 
ver Dztr. mehl per Dztr. mehl 
38.85 AM. 50.85 PM 45.35 AM 83.35 PM, 
27/40 „ 46.40. 40.85 „ 78.85 
15 43.15 3085 77.85 
51005 2 3935 40.75 .. 78.75 .. 
Beide Aufstellungen stammen vom Bäckeramt Hannover. 
Die Richtigkeit der eingesetzten Zahlen ist von einem zuverläßigen Sachverständigen 
bestätigt worden. 
Wie sich aus den Aufstellungen ergibt, ist im Jahre 1926 der Bruttogewinn beim Roggen: 
mehl um 1.— 4 (11.— A gegen 12.— A), beim Weizenmehl um 2.— AM, (36.— AM gegen 
38.— Ri.) geringer als im Jahre 1925. Diese Verringerung des Bruttogewinns, die sich natur- 
zemäß erheblich auf den Nettogewinn auswirkt, wird von dem Verbande einmal darauf zurück- 
geführt, daß angeblich im Jahre 1926 der Verbrauch an Weißbrot erheblich zurückgegangen und 
infolge des dadurch eingetretenen Konkurrenzkampfes die Gewinnspanne verringert sei. Ebenso
	        
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