Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Bäcker

b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Verband sächsischer‘ Bäcker-Innungen
Saxonia“.

Allein- und Lehrlingsbetriebe ......
Betriebe mit 1 Gehilfen .. .

12—18%
10—15%
8—12%
6—9%
58%
59%

7

z
üher

7. Landesfinanzamt

Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).

Weiß- und: Feinbäckereien er-'eichen
 in der Regel die oberen,
}rotbäckereien die unteren
‚renzen der Richtsätze.
Vgl. Schreiben des Landesvusschusses
 und der Landes-"achverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes.)

Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
30—45% 10—25 9%

BB.

Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück. Stadthagen).

Durchschn.
. erlös für
Durchschn. Weißbrot
weizen- aus 1 Dztr.
mehlpreis Weizenper
 Drtr. mehl
1.1.—31.3. 24,20 A 328.20 AM 45.15 AM 81.15 A
14.—30.“ 30.50 41.50 46.75 82.75
1.7.—305 3235 , 43.35 46.85 82.85 „
i.10.—31.12. 35.40. 46.40 .. 47.25 83.25 ..

Merkblatt. Auszugehen ist von
ler Menge des eingekauften
Mehles. Der Bruttoaufschlag
uf denEinkaufspreis ergibtsich
ws der nebenstehenden Auf-;tellung
 über den Durchschnittstoggen-
 und Weizenmehl-Preis
ınd Durchschnittserlös aus 1dz.
Aoggenmehl und 1 dz Weizen-CET
 für das Jahr 1926:

Zum Vergleich folgt die entsprechende Aufstellung für das Jahr L925:

1925

—
- €
1.7 —

iLU.-51.



Durchschn.
Durchschn. erlös für
Durchschn. erlösf.Brot Durchschn. Weißbrot
roggen- aus 1 Dztr. Weizen- aus l Dztr.
nehlpreise Roggen- mehlpreise Weizenver
 Dztr. mehl per Dztr. mehl
38.85 AM. 50.85 PM 45.35 AM 83.35 PM,
27/40 „ 46.40. 40.85 „ 78.85
15 43.15 3085 77.85
51005 2 3935 40.75 .. 78.75 ..

Beide Aufstellungen stammen vom Bäckeramt Hannover.
Die Richtigkeit der eingesetzten Zahlen ist von einem zuverläßigen Sachverständigen
bestätigt worden.

Wie sich aus den Aufstellungen ergibt, ist im Jahre 1926 der Bruttogewinn beim Roggen:
mehl um 1.— 4 (11.— A gegen 12.— A), beim Weizenmehl um 2.— AM, (36.— AM gegen
38.— Ri.) geringer als im Jahre 1925. Diese Verringerung des Bruttogewinns, die sich naturzemäß
 erheblich auf den Nettogewinn auswirkt, wird von dem Verbande einmal darauf zurückgeführt,
 daß angeblich im Jahre 1926 der Verbrauch an Weißbrot erheblich zurückgegangen und
infolge des dadurch eingetretenen Konkurrenzkampfes die Gewinnspanne verringert sei. Ebenso
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.