Bäcker
Bruttonutzen . ..... . 2603 Z%
Werbungskosten .....1905
Reinverdienst . . x... 698 PM = 12,5% d. Ums.
4. Landesfinanzamt Kassel. (Bezirk .d. Hwk. Kassel, Wiesbaden)
a) vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt:
Gewinnsatz vom Umsatz
Brot- und Feinbäckerei . . . . . 15—18 v.H.
Feinhbäckere1 200920—925 vH.
b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt und Coblenz
(für Kreis Wetzlar) aufgestellt:
&Zemischter Betrieb
Alleinbetrieb .. 2. 0.0.0.0...
1 Gehilfe . 0.0.0.0...
2 Gehilfen . .-.
Grösserer Betrieb. . . . vn
Bei reinen Brotbäckereien: !/s niedriger
Bei reinen Weißbäckereien: !/s höher.
Viederverkauf und Fernverauf
durch Fuhrwerk ist nicht
jerücksichtigt.
Vergl. Schreiben des Landesmanzamts
Kassel — 26/128.
. E. 1110 — v. 25. 3.27 am
Schluß des Heftes.)
5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmeatadt)
Reingewinn
im % v. Umsatz
Reine Brot- und Semmelbäckerei:
Oroßbetrieb. ......00... . 10—12
Mittlerer Betrieb ......... . 12—15
Kleinbetrieb .....00... 1. 15—20
o) Brot- und Feinbäckerei .. ... .10—25
+) Reine Feinbäckerei (Konditorei) . . 2530
1)
Die Sätze für b und c kommen
nur dann in Frage, wenn ein
nennenswerter Teil des
Umsatzes auf Feingebäck oder
Konditoreiwaren entfällt,
(Vgl. auch hierzu die Anmerkungen
am Schluß des Heftes
„Anlage zu I. 17532 vom 4. 5.
A. Landesfinanzamt Darmıtadt).
6. a) Landesfinanzämter Dresden und Leipzig. (Bezirk der Gk. Dresden. Zittau. Chemnitz.
Leipzig, Plauen.)
\lleinbetrieb . . . .
Lehrlingsbetrieb . . . .
Mittlerer Gehilfenbetrieb .
Arößerer
Reingewinn-Richtsatz
in % vom Umsatz
16—22
15—20
12—20
10.— 16
Vorwiegend Fein- und Weißäckereien
liegen an den oberen
Grenzen und darüber. Vorwiezend
Brotbäckereien liegen an
len unteren Grenzen und darunter.