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Volkswirt-
schaftliche
Begründung.
entsprach, und dann gegen Bezahlung die Anwendung der Methode
Anderen gestatten. Howe bezog, so lınge das Patent bestand, von
einer jeden hergestellten Nähmaschine seiner Konstruktion von dem
Fabrikanten einen Dollar, Gerade so wie dem Schriftsteller das Eigen-
tumsrecht an einem Roman oder einem wissenschaftlichen Werk zu-
erkannt wird, so dass es Niemand ohne seine Erlaubnis nachdrucken
and ihm damit den Schriftstellerlohn rauben darf, so muss auch dem
Erfinder seine geistige Leistung in besonderer Weise vor Ausbeutung
durch Andere geschützt werden.
Man wendet dagegen ein, dass die Erfindung im allgemeinen doch
nur als Produkt der Zeit aufzufassen ist, das Resultat der Arbeit nicht
eines Einzelnen, sondern der Gesamtheit ist, gebaut auf die Arbeit und
die Erfahrung von Jahrhunderten. Dies ist unzweifelhaft von einem
jeden Geistesprodukt zu sagen. Auch ein Goethe hätte seinen Faust
nicht schreiben können, wenn er unter Eskimos aufgewachsen wäre,
und ein chemisches Lehrbuch unserer Zeit setzt eben die wissenschaft-
liche Vorarbeit von mehr als einem Jahrhundert voraus. Ebenso liegt
die Sache natürlich auch bei der Erfindung. Es ist auch richtig, dass
vielfach dieselbe Idee fast zu gleicher Zeit unabhängig von einander
von Mehreren gefasst wurde, weil sie gewissermassen in der Luft lag,
and der Fortschritt der Wissenschaft und der Experimente allmählich
zu diesem Ergebnis führte. Das war mit der Idee der Erhaltung der
Kraft ebenso der Fall wie mit der Erfindung des Kehlkopfspiegels
und einer Anzahl Anilinfarben ete. Wenn in einigen 20 Laboratorien
an der Lösung desselben Problems gearbeitet wird, so werden vermut-
lich mehrere Chemiker zugleich dem Ziele nahe rücken, und es ist,
wenn man will, Zufall, dass gerade der Eine zuerst die Hand hoch-
heben und rufen konnte „ich hab’s“. Derartiges Glücksspiel läuft eben
bei jedem menschlichen Thun mit unter, das spricht deshalb nicht
gegen den Grundgedanken der Patentierung, sondern nur dagegen, dass
dem Erfinder ein unbedingtes Recht und ein dauerndes Recht auf
seine Erfindung eingeräumt wird, eben weil sie ihm nicht ausschliess-
lich gehört, sondern vielmehr der ganzen Zeit und Kulturepoche. Des-
halb ist schon von dem ersten Patentgesetz in England eine Be-
schränkung für die Gültigkeit des Patentes normiert und diese auch
in alle Gesetzgebungen aufgenommen, gerade so wie das schrift-
stellerische Eigentumsrecht nur für eine beschränkte Zeit nach dem
Tode des Autors anerkannt wird.
Vom volkswirtschaftlichen Standpunkte sprechen für die Patente
noch die folgenden Thatsachen. 1. Sie regen zu Erfindungen an, da
sie Gewinn in Aussicht stellen. Es ist ganz sicher auf diese frühere
intensive Anregung zurückzuführen, dass in England und Amerika
mehr Erfindungen, namentlich in früheren Zeiten gemacht sind als in
Deutschland. Denn unter den patentierten Erfindern des Auslandes
vefindet sich eine sehr grosse Zahl Deutscher, und es ist Thatsache,
dass. eine ganze Anzahl hervorragender deutscher Erfindungen erst im
Auslande zu angemessener Verwertung kamen. Der Erfinder der
Schnellpresse war der Württemberger König. Die erste Schnellpresse
wurde aber in London von der Times benutzt. Man konnte eben in
Deutschland nicht grosse Summen auf das Spiel setzen, um eine Er-
findung zu realisieren, da in den meisten Fällen eine Patentierung nicht