Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Volkswirt- 
schaftliche 
Begründung. 
entsprach, und dann gegen Bezahlung die Anwendung der Methode 
Anderen gestatten. Howe bezog, so lınge das Patent bestand, von 
einer jeden hergestellten Nähmaschine seiner Konstruktion von dem 
Fabrikanten einen Dollar, Gerade so wie dem Schriftsteller das Eigen- 
tumsrecht an einem Roman oder einem wissenschaftlichen Werk zu- 
erkannt wird, so dass es Niemand ohne seine Erlaubnis nachdrucken 
and ihm damit den Schriftstellerlohn rauben darf, so muss auch dem 
Erfinder seine geistige Leistung in besonderer Weise vor Ausbeutung 
durch Andere geschützt werden. 
Man wendet dagegen ein, dass die Erfindung im allgemeinen doch 
nur als Produkt der Zeit aufzufassen ist, das Resultat der Arbeit nicht 
eines Einzelnen, sondern der Gesamtheit ist, gebaut auf die Arbeit und 
die Erfahrung von Jahrhunderten. Dies ist unzweifelhaft von einem 
jeden Geistesprodukt zu sagen. Auch ein Goethe hätte seinen Faust 
nicht schreiben können, wenn er unter Eskimos aufgewachsen wäre, 
und ein chemisches Lehrbuch unserer Zeit setzt eben die wissenschaft- 
liche Vorarbeit von mehr als einem Jahrhundert voraus. Ebenso liegt 
die Sache natürlich auch bei der Erfindung. Es ist auch richtig, dass 
vielfach dieselbe Idee fast zu gleicher Zeit unabhängig von einander 
von Mehreren gefasst wurde, weil sie gewissermassen in der Luft lag, 
and der Fortschritt der Wissenschaft und der Experimente allmählich 
zu diesem Ergebnis führte. Das war mit der Idee der Erhaltung der 
Kraft ebenso der Fall wie mit der Erfindung des Kehlkopfspiegels 
und einer Anzahl Anilinfarben ete. Wenn in einigen 20 Laboratorien 
an der Lösung desselben Problems gearbeitet wird, so werden vermut- 
lich mehrere Chemiker zugleich dem Ziele nahe rücken, und es ist, 
wenn man will, Zufall, dass gerade der Eine zuerst die Hand hoch- 
heben und rufen konnte „ich hab’s“. Derartiges Glücksspiel läuft eben 
bei jedem menschlichen Thun mit unter, das spricht deshalb nicht 
gegen den Grundgedanken der Patentierung, sondern nur dagegen, dass 
dem Erfinder ein unbedingtes Recht und ein dauerndes Recht auf 
seine Erfindung eingeräumt wird, eben weil sie ihm nicht ausschliess- 
lich gehört, sondern vielmehr der ganzen Zeit und Kulturepoche. Des- 
halb ist schon von dem ersten Patentgesetz in England eine Be- 
schränkung für die Gültigkeit des Patentes normiert und diese auch 
in alle Gesetzgebungen aufgenommen, gerade so wie das schrift- 
stellerische Eigentumsrecht nur für eine beschränkte Zeit nach dem 
Tode des Autors anerkannt wird. 
Vom volkswirtschaftlichen Standpunkte sprechen für die Patente 
noch die folgenden Thatsachen. 1. Sie regen zu Erfindungen an, da 
sie Gewinn in Aussicht stellen. Es ist ganz sicher auf diese frühere 
intensive Anregung zurückzuführen, dass in England und Amerika 
mehr Erfindungen, namentlich in früheren Zeiten gemacht sind als in 
Deutschland. Denn unter den patentierten Erfindern des Auslandes 
vefindet sich eine sehr grosse Zahl Deutscher, und es ist Thatsache, 
dass. eine ganze Anzahl hervorragender deutscher Erfindungen erst im 
Auslande zu angemessener Verwertung kamen. Der Erfinder der 
Schnellpresse war der Württemberger König. Die erste Schnellpresse 
wurde aber in London von der Times benutzt. Man konnte eben in 
Deutschland nicht grosse Summen auf das Spiel setzen, um eine Er- 
findung zu realisieren, da in den meisten Fällen eine Patentierung nicht
	        
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