Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

fimmerer 
Bei der Aufstellung ist berücksichtigt, daß es sich hier um ein Saisongewerbe handelt (Sp. 2, 4). 
Der Meisteraufschlag (Sp. 6) zuzüglich Unkostenaufschlag (Sp. 7) beträgt nach der Auf- 
stellung ungefähr 40%. Dieser Aufschlag wird bei manchen Bauten 50% und darüber betragen, 
während. er sich bei Submissionsbauten, insbesondere bei öffentlichen Bauten, bis auf 30% 
senken kann. . 
Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, daß der Materialverbrauch dopnelt so hoch 
ist, wie die Lohnsumme, 
Der Verdienst am Materialverbrauch (Sp. 10) schwankt zwischen 5 und 10%. Es ist ein 
Viittelsatz von 7% eingesetzt worden. Zu beachten ist, daß dieser Verdienst im Materialverbrauch 
>nthalten ist, sodaß die in Sp. 10 eingesetzten Zahlen beim Errechnen des Gesamtumsatzes (Sp. 11) 
aicht zu berücksichtigen sind. 
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz- 
ımtes Hannover vom 9. März 1927.) 
4. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt). 
Reingewinn v. Ums. Kalkulation, 
in 9% 
a) Ohne Gehilfen ....... 4. 60—70 — bei a) Meisterlohn + 20% des 
. 1: Umsatzes 
b) Als Unternehmer mit Materialliefer, 10—15 
Spitzenlohn 1,15 A% bei 285 Arbeitstagen = "2600 
(abgerundet); bei Submissionen ermäßigt sich der Satz. 
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage I. 17532 vom 4. 5. 1927. 
Landesfinanzamt Darmstadt“.) 
5. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen. 
Richtsatz für den 
Nettogewinn in °/o 
a) Ohne Gehilfen A... 0... 60—70 Oder B_Meisterlohn + 20 % 
b) Als Unternehmer ‚mit Material- . des Umsatzes. 
lieferung . . 0. 0.0.0000 000040404 10—15 
Der Prozentsatz ermäßigt sich unter Umständen für die in öffentlicher Submission über- 
10mmenen Arbeiten. 
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.) 
6. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk d. Hwk. Königsberg). 
Nettoverdienst vom Umsatz: Sehr schwankend. namentlich mit Rücksicht auf etwaige Unter- 
bietungen. 
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes: Bei Errechnung des Umsatzes zu berück- 
zichtigen: Material und Löhne. Bei Neubauten wird im allgemeinen "/s auf Löhne und %s auf 
Material entfallen; bei Umbauten und Reparaturen ist es schwer, Anhaltspunkte zu geben, da 
die Menge des gelieferten Materials in den Einzelfällen ganz verschieden; sei es, daß der 
Bauherr selbst liefert oder mehr oder weniger Altmaterial verwandt wird. Immerhin als Anhalts- 
punkt mindestens das 2'/zfache der gezahlten Lohnsumme als Umsatz. 
7. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau). . 
Reingewinn 
vom Umsatz in % 
60—70 oder Meisterlohn + 10—12°%0. 
10-—15 Zuschlag. 
Meister ohne Gehilfen . .. 0... +. 
„als Unternehmer m. Materiallief.
	        
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