Full text: Schutz dem Arbeiter!

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Rodbertus anerkennt das bestehende Eigenthumsrecht an den Productions- 
^itteln (Capital, Grundbesitz rc.); er unterscheidet mittelbare Arbeit (wie sie 
â- Ņ. in den Werkzeugen repräsentirt ist) und unmittelbare Arbeit. Daraus folgt, 
der Arbeiter nicht den vollen Ertrag seiner (unmittelbaren) Arbeit ernten 
""n, wie die Socialdemokratie will. 
»Wären die Arbeiter allein", so führt Rodbertus aus, »zu Antheil anr nationalen 
èoductwcrth berechtigt, so würde jeder Arbeiter auch die ganze Normal- 
^beit, die er geliefert, bescheinigt erhalten müssen, und der ganze nationale 
ductwerth vertheilte sich allein unter die Arbeiter. Z. B. hätte ein 
weiter P/2 normales Tagewerk in seinem normalen Zeitarbeitstag geliefert, so erhielte 
f 1 ' auch 15 Werkstunden in seinem Lohn bescheinigt; hätte er nur '/2 normales Tagewerk 
ln hinein ganzen normalen Zeitarbeitstag geliefert, so auch nur 5 Werkstundcn. Das 
Nationnl-Einkoinmen, das x Normalarbeit werth wäre, ginge auch allein in Arbeits- 
°^ n auf, der x Normalarbeit betrüge. 
»Allein ein solcher Zustand, der mancher Arbeiterphantasie vorschweben mag, ist die 
^înste Chimäre 
»Jedenfalls erkennt inan einerseits, das; der Arbeiter in keinem Gcsellschaftszustande 
' ein ganzes Normalarbeitsproduct erhalten, niemals in seinem Lohn die von ihni geleistete 
^uze Normalarbeit bescheinigt erhalten kann, sondern das; unter allen Umständen hiervon 
noch das, was heute als Grundrente und Capitalgewinn auftritt, ab- 
g en werden muß." Grundrente und Capitalgewinn erkennt Rodbertus als Entgelt 
ļp die „mittelbare" oder, wie z. B. Schulze-Delitzsch es nannte, „vorgethane 
Arbeit" und als Lohn für die volkswirthschaftliche Function der Productions-Leitung 
»Hat also auch der Arbeiter allerdings in seinem normalen Zeitarbeitstag 10 Stunden 
^vrumlnrbcit geleistet, so kann er in seinem Lohn doch vielleicht nur drei Werkstunden 
^ichcinigt erhalten, mit andern Worten, auf drei Werkstunden Productwerth angewiesen 
^rden; denn eine Werkstunde Productwerth reprüsentirte vielleicht seinen Beitrag zlim 
Ştaatsbedarf (Steuer) und je drei Werkftunden würden mit Grundrente und Capitalgewinn 
^kaufgehen ..." 
Der Antheil der Arbeiter an dem Ertrage der nationalen Production würde 
dem Rodb ertns'schen System sich vielleicht nicht höher stellen, wie heute; 
löa§ aber Rodbertus erstrebte, war: die Quote des Antheils des Arbeiters 
^ Mal für alle Male festzulegen, um den Arbeitern an dem st ei gen- 
en Fortschritte der Production ihren festen Antheil zu sichern*). 
Auch selbst die Ober grenze der Arbeitszeit läßt sich nie voll- 
^Minen zutreffend fixiren. Sogar in derselben Unternehmung kann die 
d. h. der Gesundheit und Leistungsfähigkeit entsprechende Arbeits 
für die verschiedenen Arbeiter-Kategorien verschieden gestalten, 
im Bergbau unter Tag die achtstündige Schicht normal 
. die Tagarbeiter eine neun-, zehn- und elfstündige Arbeitszeit 
^öräuchlich und angemessen. Für die Ofenarbeiter in Glashütten 
. *) Bgl. Rodbertus, der Normal-Arbeitstag. Abgedruckt in Zeller, Zur Erkenut- 
unserer staatswirthschaftlichen Zustünde. Berlin 1885. S. 288 ff. Peters, Ein 
zur Lohn-Reform unter Zugrundelegung der socialökonomischen Ansichten von Rod- 
')} Uä ‘ Tübingen 1884. S. 35 ff. — Peters hat auch Tabellen zur Berechnung des 
°^ttal-Werkarbeitstages für verschiedene Gewerke zu entwerfen versucht. 
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