Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Dieses  Ziel  eines  den  Bedingungen  der  Gesundheit  und  des  Familienkbens,
  sowie  den  Fortschritten  der  Cultur  entsprechenden  Maximal-"beitstages
  kann  natürlich  nur  in  angemessenen  Zwischenstadien  erreicht
werden,  unter  sorgfältiger  Berücksichtigung  der  Interessen  der  Industrie
der  Arbeiter.  Eine  starke,  unvermittelte  Reduction  der  Arbeitszeit
Nützte  die  Arbeitsleistung  sehr  vermindern  und  könnte  damit  in  der  That
entweder  die  Concurrenzfähigkeit  der  nationalen  Industrie
^schüttern,  oder  aber  das  Einkommen  der  Arbeiter  schmälern.  Den
Arbeitern  wie  der  Industrie  muß  Zeit  gegeben  sein,  sich  den  Verhältnisen ­
  anzupassen.  Kurze  Arbeitszeit  kann,  ebensogut  wie  hoher  Verìknst,
  wenn  der  Wechsel  zu  schroff  ist,  sogar  verderblich  wirken,  indem
er  Luxus  und  Wirthshausbesuch  gefördert  wird.  Nur  allmälig  kommen
edelern  Bedürfnisse  zu  ihrem  Recht.  Je  mehr  man  von  dem
Şegen  angemessener  kurzer  Arbeitszeit  überzeugt  ist,  desto  eher  darf  man
"Nt  bescheidenen  gesetzgeberischen  Ansängen  zufrieden  sein.  Arbeitgeber
^ le  Arbeiter  werden  sich  von  dem  Segen  überzeugen  und  die  Gesetzgebung ­
  weiter  drängen.  Das  ist  eine  Erfahrung,  die  sich  überall  wiederholt.
Wir  haben  bereits  hervorgehoben,  daß  je  nach  den  Industrien,  den
technischen  und  wirthschaftlichen  Bedingungen  der  Production  die  „nörgle", ­
  d.  h.  den  Bedürfnissen  und  der  Leistungsfähigkeit  der  Arbeiter
Entsprechende  Arbeitszeit  sich  verschieden  gestalten  wird;  wir  haben  aber
Anderseits  auch  ebenso  bestimmt  erklärt,  daß  es  eine  Grenze  gibt,  über
lc  keine  Industrie  hinausgehen  darf,  ohne  Gesundheit,  Familienleben
Und  berechtigte  Ansprüche  der  Arbeiter  an  unsere  Cultur  in  Frage  zu
î  ellen.  Je  nach  diesen  Erwägungen  wird  auch  die  Gesetzgebung  ihren
^ìtsgangspunkt  nehmen  können:  entweder  indem  sie  für  die  einzelnen
^ņ  dustrien,  je  nach  Bedürfniß,  die  Arbeitszeit  festsetzt,  oder  aber  indem
! e  allgemein  die  Grenze  bestimmt,  innerhalb  welcher  die  Arbeitszeit
bewegen  muß.  Beide  Wege  haben  ihre  Vorzüge  und  ihre  Schattenden. ­
  England  hat  den  erstern  Weg  c  as  u  isti  sch  er  Regelung  für
ìE  einzelnen  Industrien  —  zunächst  die  Textil-Industrie  —  gewählt,
ahrend  Frankreich,  die  Schweiz  und  Oesterreich  dem  andern
^Ege  genereller

%

Regelung  den  Vorzug  gegeben  haben,
aber  ein  Mal  bleibt

Letzterer

^",  i»«,"  schneller  zum  Ziel,  aber  ein  Mal  bleibt  der  allgemeine
^  aximal-Arbeitstag  für  eine  Reihe  von  Industrien,  welche  ihrer  Natur
eine  kürzere  Arbeitszeit  haben,  bedeutungslos,  anderseits  werden
*  ba,  wenn  derselbe  nicht  gar  zu  weit  gegriffen  werden  soll,  Ause
  bestimm  ungen  nothwendig,  so  daß  die  Specia  lisi  rung,
che  in  dem  Gesetz  vermieden  ist,  durch  Verordnungen  oder  durch
^b-^ìĢaretionären  Entscheidungen  der  Aufsichtsbehörde  nachgeholt
^den  muß.  Namentlich  werden  diejenigen  Industrien,  in  welchen  keine
            
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