Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Fleischer

proben an der Hand dieses Vieheinkaufsbuches, Stichproben, die in Nachforschung bei den Viehverkäufern
 bestehen würden, von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der gemachten Angaben sich
zu überzeugen.
Dieser Weg scheint bisher jedoch nicht üblich gewesen zu sein, sondern die Finanzämter
pflegten sich an die Schlachthöfe oder Fleischbeschauer zu wenden, um die Stückzahl der
geschlachteten Tiere zu erfahren, dann pro Stück irgend einen Pauschalbetrag festzusetzen und
auf diese Weise den Umsatz zu errechnen.
Wir sind der Ansicht, daß diese Art der Umsatzerrechnung in der Regel zu falschen Ergebnissen
 führen muß, weil bei der Festsetzung von Pauschalbeträgen für einen bestimmten
Finanzamtsbezirk ein äußerst wichtiges Moment unberücksichtigt bleibt, nämlich die Tatsache,
daß die verschiedenen Fleischer je nach der Einstellung ihres Betriebes Tiere verschiedener Qualität
und Größe schlachten. Bei einer großen Zahl von Schlachtungen, sofern Pauschalsätze zugrunde
 gelegt werden, müssen Differenzen bestehen, die sich in die Tausende belaufen. Es ist
dann kein Wunder, wenn in solch einem Falle der Unbilligkeit und Übersteuerung Tor und
Tür geöffnet wird, ohne daß das einzelne Finanzamt dies beabsichtigt.
Wir halten also diese bei den Finanzämtern beliebte Umsatzberechnung für äußerst ungerecht,
und sind der Ansicht, daß die Stückzahlangaben der Schlachthöfe und Fleischbeschauer nur zur
Kontrolle der Angaben herangezogen werden dürften.
Sollten ausnahmsweise mit Hilfe der Schlachthofangaben und der Festsetzung von Pauschalbeträgen
 für das einzelne geschlachtete Tier Umsatzerrechnungen vorgenommen werden, so halten
wir eine Mitwirkung bzw. Hinzuziehung des zuständigen Innungsvorstandes deswegen für wesentlich
notwendig, damit derselbe dem Finanzamte die Größe und Qualität der in dem strittigen Betriebe
gewöhnlich zur Schlachtung kommenden Tiere angeben kann. Nur dann wäre die Gewähr dafür
 vorhanden, daß einigermaßen richtige Pauschalsätze der Umsatzerrechnung zugrunde
gelegt werden.

III. Roheinkommen.
Der durchschnittliche Bruttoüberschuß eines Fleischereibetriebes, in % vom Umsatz ausgedrückt,
 ist mit 20 % anzusetzen. Wir glauben nicht, daß dieser Prozentsatz irgendwie beanstandet
 werden könnte, da er seinerzeit zu anderen Zwecken nach langwierigen Errechnungen von
der mittleren Preisprüfungsstelle festgestellt und festgesetzt worden ist. Wie uns zufällig bekannt
geworden ist, hat ein Landesfinanzamt den einzelnen Finanzämtern eine Spanne von 13—40 %
zur Benutzung angeraten. Wir können dieses keinesfalls gutheißen. Abgesehen von der zu
weiten, also praktisch wertlosen Spanne halten wir eine Bruttoverdienstspanne über 25 % in
normalen Betrieben für kaum möglich. In kaum 1%, der Betriebe wird diese Spanne von
25 °/ allerdings überschritten werden. Es handelt sich hier dann aber nicht mehr‘ um normal
arbeitende Betriebe, sondern um Betriebe, die entweder irgendwelche Luxusausgaben zu bestreiten
haben oder infolge eines im fraglichen Handwerk auf die Dauer weil unwirtschaftlich, nicht
tragbaren Filialsystem ganz ausnahmsweise erhöhte Unkosten besitzen.
IV. Preisrichtsätze.
Preisrichtsätze sind weder von den Innungen noch vom Bezirksverein Schlesien im Deutschen
Fleischerverbande herausgegehen worden.

V. Löhne.
Wir gestatten uns in der Anlage eine Wochenlohn- und Monatsaufstellung*) zu übersenden.
aus der alles nähere über die Höhe und Art der Löhne hervorgeht. ;
VI. Kalkutation.
Unter Zugrundelegung eines Bruttoüberschusses von 20 °% des Umsatzes dürften sich die
Unkosten je nach Größe des Betriebes auf 12 bis 16 % des Umsatzes belaufen. Zu diesen Unkosten
 gehören z. B.: Miete, Löhne, Beleuchtung, F euerung, Papierverbrauch, Eiskonsum, Bereinigung,
 Transportkosten (Pferdewagen oder Auto). Reparaturen. Abschreibungen, Steuern, Reklameausgaben,
 Versicherungen.
Eine Errechnung der Höhe dieser einzelnen Posten, ‘ausgedrückt in Prozentsätzen des Umsatzes,
 halten wir deswegen für zwecklos, weil die verschiedenen Posten in den verschiedenen
Betrieben untereinander allzusehr variieren, letzten Endes aber, was ihre Gesamthöhe anlangt,
sich im großen und ganzen gleich bleiben werden. Wir sind jedoch bereit, auch darüber noch
nähere Ansführungen zu machen.

*\ Hier nicht veröffentlicht.
            
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