Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Fleischer

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Netto-______Verdienstsatz

20—30% 10—15%
8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stradthagen).
(Merkblatt für die Berechnung des Umsatzes und Einkommens im Fleischergewerbe.)
Bei der Berechnung des Umsatzes und Einkommens im Fleischergewerbe ist vom Einkaufs-„reis
 der geschlachteten Tiere ‚auszugehen,
Hinsichtlich der Errechnung des Einkaufspreises und der Menge des geschlachteten Viehes
wird, falls vom Steuerpflichtigen keine zuverlässigen Belege vorgelegt werden, auf die Ausführungen
 der vom Landesfinanzamt Magdeburg herausgegebenen Materialsammlung unter dem
Stichwort „Fleischer“ verwiesen.
Auf den Einkaufspreis wird im allgemeinen ein Bruttogewinnaufschlag von 30% geschlagen,
der beim allein arbeitenden Meister bis auf 25° sinken kann.
Von dem so gefundenen Umsatz beträgt der Reingewinn nach der Auffassung des Bezirksvereins
 Hannover im Deutschen Fleischergewerbe durchschnittlich 10% (8—12%). Die Richtigkeit
 dieses Satzes ist von einem zuverlässigen Sachverständigen bestätigt worden. Eine Anzahl
besonders ländlicher Aemter hält dagegen einen Reingewinnsatz von 12—15°%, und höher für
" Höhere Gewinnsätze als 15% sind bei der Veranlagung nur anzusetzen, wenn einwandfreie
 Unterlagen für die höhere Schätzung vorhanden sind.. du prüfen ist insbesondere, ob nicht
die hohe Gewinnquote darauf zurückzuführen ist, daß von zu niedrigen Umsätzen ausgegangen wird.
Die Höhe des Gewinnsatzes wird insbesondere durch die Tüchtigkeit des Meisters, die Lage
des Geschäftes und die Kautkraft des Kundenkreises beeinflußt. Der Durchschnittsgewinnsatz
vermindert sich bei Engrosverkäufen (z. B. an andere Schlachtermeister und Gasthöfe).
Der Gewinnsatz als solcher wird durch das Halten von Gesellen nicht beeinflußt. Die durch
das Halten von Gesellen an sich entstehenden Unkosten werden durch wirtschaftlichere Ausnutzung
des Betriebes wieder ausgeglichen.
Im allgemeinen wird mangels anderer a nhaltepunkte davon auszugehen sein, daß ein alleinarbeitender
 Meister, der nicht nur tageweise in der Woche beschäftigt ist, einen Umsatz von
ungefähr 40000.— A (30—45000 X) hat und das Einkommen sich demgemäß auf 4000 AM
(3000—4500 A) bemißt. Mit der Heschäftigung von Gesellen wächst naturgemäß im allgemeinen
 der Umsatz. Eine bestimmte Umsatzzahl für jeden beschäftigten Gesellen kann bei den
sehr verschieden gelagerten Verhältnissen im Schlachtergewerbe nicht aufgestellt werden.
Als weiterer Anhalt für die Gewinnermittlung kann folgende Aufstellung dienen:
Lebendgewicht

Großvieh Kälber
Bis 800 Pfd. Gewinn AA 40,— Bis 100 Pfad. Gewinn MM 6.—
iber, 800—1200 „ „' „  50.— über 100—130 „ „ „7.50
1200 ” „ 60.— „  130—160 ” „  10.—
„160—200 „ „12.50
200 . . „  15.—

I Schweine
Bis 200 Pfd. Gewinn AA 12.—
über 200—250 „ ” „ 16.—
250 ” ” » ZU.—
Schafe für 1 Stück Schaf oder Hammel AM 4.—.

+.

(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927).
            
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