Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Friseure

b) Vom Landesausschuß des sächsischen Handwerks und den Landesverbänden sächsischer
Friseur-Innungen und der Haarformer im Freistaat Sachsen aufgestellt:
Am gewerblichen . Umsatz bleiben in der Regel bei:
Allein- und Lehrlingsbetrieben . ..... 40—45 9%
Betrieben mit 1 Gehilfen ........ 35—40 „
> ir OK RUN RO @ORM 30—35
3 oder 4 Gehilfen. . . 20—30 „
5—7 Gehilfen .... 15—25

(Vgl. Schreiben des Landeszusschusses
 und der Landesfachverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes,

An Handelsumsätzen bleiben in der Regel bei:
Handelsumsätzen bis AM. 2000.— . ....
von „ 2000.— bis 10000.-über
 A 10000.— ....

20 9
15
il

7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Brutto- Nettoverdienstsatz

60—75 % 30—55 9%

8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk d. Hwk. Aurich, B i
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen). " raunschweig, Hannover, Harburg,

Anzahl
der‘ Arbeitskräfte

TE

Meister allein . .1
Meister... ..
mit 1 Gehilfen. .
‘Bereitschaftsgeh.) |

sunden| Hmsatz | Jahres- ' Umsatz | Gesamt-'
stunden | aus umsatz aus umsatz
jährlich | Arbeits- aus Verkauf
u. stunden Arbeit
unden] — RM. = RM.' = RM. | = RM.

2

3 P

4 _-5



6

1550 1ä1.601 2480 I

160 |

2640 ı

ä1.60} 2480 * 160
ä1.20' 1860. 80 |
2.801 4340 | 240

3110

4580 ı

Ausgaben
Geschäfts-| Löhne Warenunkosten
 [und Vers.‘ einkauf
= RM. | = RM. = RM.

ZZ
800 | — |

1

d_
106 |

9000

1435 |

160 1

Gesamt | Ein- ©
ausgabe
kommen
= RM.
10, _ 11
906 | 1734

2495

2085

2480 } 160
2542 * 170
1880 80
6882 | 410 | 7292 | 1300 | 3035 | 266 | 4601 | 2691
Der Friseur ist den Tag über nicht gleichmäßig beschäftigt. Während für 3—4 Stunden
Arbeitszeit ein fast völliger Leerlauf im Betrieb vorhanden ist — die Beschäftigung mit Tier
arbeiten spielt nur eine unwesentliche Rolle —, drängt sich die Arbeit auf den Rest der Stundenzahl
 zusammen. Die vorstehende Berechnung geht daher davon aus, daß der Friseur Sonnabends
6 Stunden, an den anderen Wochentagen 5 Stunden voll beschäftigt ist (Sonntagsarbeit ist nicht
mit berücksichtigt). Der Rasierpreis ist mit 25 Pfg., der Preis für Haarschneiden mit 80 Pfg,
eingesetzt. Bei einer Zeitspanne von 10 Minuten für das Rasieren und 25 Minuten für das Haarschneiden
 errechnet sich ein durchschnittlicher Umsatz von A 1.60 für die Arbeitsstunde (Spalte 3).
Da das Friseurgeschäft ein sogenanntes Bereitschaftsgewerbe ist, kann auch für einen Gehilfen
nicht die volle Arbeitszeit des Meisters eingesetzt werden, sofern der Gehilfe in der Regel lediglich
 einige Stunden voll beschäftigt ist. Daraus ergibt sich, daß bei einem Meister mit 1 Gehilfen
für diesen, und bei einem Meister mit 2 Gehilfen für einen dieser Gehilfen nur ein Stundenumsatz
 von A. 1.20 einzusetzen ist.
Das Verhältnis des Umsatzes aus Verkauf zum Umsatz aus Arbeitseinkommen ist mit ungefähr
 6:100 eingesetzt. Dieser Prozentsatz wird bei größeren Geschäften in günstiger Lage zum
            
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