Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Friseure 
b) Vom Landesausschuß des sächsischen Handwerks und den Landesverbänden sächsischer 
Friseur-Innungen und der Haarformer im Freistaat Sachsen aufgestellt: 
Am gewerblichen . Umsatz bleiben in der Regel bei: 
Allein- und Lehrlingsbetrieben . ..... 40—45 9% 
Betrieben mit 1 Gehilfen ........ 35—40 „ 
> ir OK RUN RO @ORM 30—35 
3 oder 4 Gehilfen. . . 20—30 „ 
5—7 Gehilfen .... 15—25 
(Vgl. Schreiben des Landes- 
zusschusses und der Landes- 
fachverbände des sächs. Hand- 
werks vom Mai 1927 am Schluß 
des Heftes, 
An Handelsumsätzen bleiben in der Regel bei: 
Handelsumsätzen bis AM. 2000.— . .... 
von „ 2000.— bis 10000.- 
über A 10000.— .... 
20 9 
15 
il 
7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf). 
Brutto- Netto- 
verdienstsatz 
60—75 % 30—55 9% 
8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk d. Hwk. Aurich, B i 
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen). " raunschweig, Hannover, Harburg, 
Anzahl 
der‘ Arbeitskräfte 
TE 
Meister allein . .1 
Meister... .. 
mit 1 Gehilfen. . 
‘Bereitschaftsgeh.) | 
sunden| Hmsatz | Jahres- ' Umsatz | Gesamt-' 
stunden | aus umsatz aus umsatz 
jährlich | Arbeits- aus Verkauf 
u. stunden Arbeit 
unden] — RM. = RM.' = RM. | = RM. 
2 
3 P 
4 _- 
5 
6 
1550 1ä1.601 2480 I 
160 | 
2640 ı 
ä1.60} 2480 * 160 
ä1.20' 1860. 80 | 
2.801 4340 | 240 
3110 
4580 ı 
Ausgaben 
Geschäfts-| Löhne Waren- 
unkosten [und Vers.‘ einkauf 
= RM. | = RM. = RM. 
ZZ 
800 | — | 
1 
d_ 
106 | 
9000 
1435 | 
160 1 
Gesamt | Ein- © 
ausgabe 
kommen 
= RM. 
10, _ 11 
906 | 1734 
2495 
2085 
2480 } 160 
2542 * 170 
1880 80 
6882 | 410 | 7292 | 1300 | 3035 | 266 | 4601 | 2691 
Der Friseur ist den Tag über nicht gleichmäßig beschäftigt. Während für 3—4 Stunden 
Arbeitszeit ein fast völliger Leerlauf im Betrieb vorhanden ist — die Beschäftigung mit Tier 
arbeiten spielt nur eine unwesentliche Rolle —, drängt sich die Arbeit auf den Rest der Stunden- 
zahl zusammen. Die vorstehende Berechnung geht daher davon aus, daß der Friseur Sonnabends 
6 Stunden, an den anderen Wochentagen 5 Stunden voll beschäftigt ist (Sonntagsarbeit ist nicht 
mit berücksichtigt). Der Rasierpreis ist mit 25 Pfg., der Preis für Haarschneiden mit 80 Pfg, 
eingesetzt. Bei einer Zeitspanne von 10 Minuten für das Rasieren und 25 Minuten für das Haar- 
schneiden errechnet sich ein durchschnittlicher Umsatz von A 1.60 für die Arbeitsstunde (Spalte 3). 
Da das Friseurgeschäft ein sogenanntes Bereitschaftsgewerbe ist, kann auch für einen Gehilfen 
nicht die volle Arbeitszeit des Meisters eingesetzt werden, sofern der Gehilfe in der Regel ledig- 
lich einige Stunden voll beschäftigt ist. Daraus ergibt sich, daß bei einem Meister mit 1 Gehilfen 
für diesen, und bei einem Meister mit 2 Gehilfen für einen dieser Gehilfen nur ein Stunden- 
umsatz von A. 1.20 einzusetzen ist. 
Das Verhältnis des Umsatzes aus Verkauf zum Umsatz aus Arbeitseinkommen ist mit unge- 
fähr 6:100 eingesetzt. Dieser Prozentsatz wird bei größeren Geschäften in günstiger Lage zum
	        
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