Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Friseure

13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk d. Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reinverdienst
9% vom Umsatz
25 Der Umsatz ist zu trennen in
a) Verkauf
b) Bedienung
Rohverdienstsätze sind nicht
festzusetzen.

Verkauf. ......
Bedienung
1. Meister allein. .... |
2. „und l Lehrling ..
3. x und 1 Gehilfe oder
2 Lehrlinge .
und 1 Gehilfe und
1 Lehrling .
und 2 Gehilfen ..
und 2 Gehilfen und
1 Lehrling .
. und 3 Gehilfen .

50—55
45—50
40—45

d.
6.

35—40
30—35
25 -20
20— 25

14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt München aufgestellt:

. Reingewinn
in % des Umsatzes
Mit Warenverkauf. . ... + - 35—45
b) Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt:
Reineinkommen
in % vom Umsatz
Herrengeschäft . .... . 0. 0+ + + 26—40
Damengeschäft . ...'. + +++ 26—33
Gemischter Betrieb . 20—22

Bei städt. Geschäften in bes.
guter Lage mehr.

Voraussetzung ist, daß. gute
Preise erzielt werden u. guter
Warenverkauf vorhanden ist.
Produktive Mitarbeit des Inhabers
 ist vorausgesetzt.

15. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster)
Richtsatz für den
. Bruttogewinn . Nettogewinn
(Ohne Ladenverkauf)
Alleinmeister . . . 0.004 4
Mit 1—2 Gehilfen. . ..
„3 und mehr.Gehilfen .
(Einschl. Handel m. Parfümerien
und Toilettenartikel) .
Alleinmeister . . . . «04. ;
Mit 1—2 Gehilfen. ... 55 %
„3 und mehr Gehilfen .

16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsatz in % für den Reingewinn
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Friseur (einschl. Handel mit Parfümerien
 und Toilettenartikeln) 35—45 %
25—30 %
b) Vom Handwerk aufgestellt: 15—60 %

Coburg, Nürnberg, Regensburg).

Bei städtischen Geschäften, in
bes. guter Lage mehr,
bei rein Tändlichen Betrieben.
In besonders guter Lage höherer
 Reingewinn.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.