Friseure
13. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk d. Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).
Reinverdienst
9% vom Umsatz
25 Der Umsatz ist zu trennen in
a) Verkauf
b) Bedienung
Rohverdienstsätze sind nicht
festzusetzen.
Verkauf. ......
Bedienung
1. Meister allein. .... |
2. „und l Lehrling ..
3. x und 1 Gehilfe oder
2 Lehrlinge .
und 1 Gehilfe und
1 Lehrling .
und 2 Gehilfen ..
und 2 Gehilfen und
1 Lehrling .
. und 3 Gehilfen .
50—55
45—50
40—45
d.
6.
35—40
30—35
25 -20
20— 25
14. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
a) Vom Landesfinanzamt München aufgestellt:
. Reingewinn
in % des Umsatzes
Mit Warenverkauf. . ... + - 35—45
b) Von der Handwerkskammer Augsburg aufgestellt:
Reineinkommen
in % vom Umsatz
Herrengeschäft . .... . 0. 0+ + + 26—40
Damengeschäft . ...'. + +++ 26—33
Gemischter Betrieb . 20—22
Bei städt. Geschäften in bes.
guter Lage mehr.
Voraussetzung ist, daß. gute
Preise erzielt werden u. guter
Warenverkauf vorhanden ist.
Produktive Mitarbeit des In-
habers ist vorausgesetzt.
15. Landesfinanzamt Münster (Bezirk d. Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster)
Richtsatz für den
. Bruttogewinn . Nettogewinn
(Ohne Ladenverkauf)
Alleinmeister . . . 0.004 4
Mit 1—2 Gehilfen. . ..
„3 und mehr.Gehilfen .
(Einschl. Handel m. Parfümerien
und Toilettenartikel) .
Alleinmeister . . . . «04. ;
Mit 1—2 Gehilfen. ... 55 %
„3 und mehr Gehilfen .
16. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth,
Richtsatz in % für den Reingewinn
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt:
Friseur (einschl. Handel mit Par-
fümerien und Toilettenartikeln) 35—45 %
25—30 %
b) Vom Handwerk aufgestellt: 15—60 %
Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Bei städtischen Geschäften, in
bes. guter Lage mehr,
bei rein Tändlichen Betrieben.
In besonders guter Lage höhe-
rer Reingewinn.