Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
A.“
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b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Sächs.
Sattler-Innungs-Bund bezw. Landesverband für das sächs.
Tapezierergewerbe.
Sattler:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . .... . .25—35%
Betriebe mit 1 Gehilfen . . „+0. 25—30
” 2 » 20—25 »”
”„ 3 ” 15—20 ”
» ” 4 » 10—15 ”
Tapezierer:
Allein- und Lehrlingsbetriebe.
Betriebe mit 1 Gehilfen .
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” 4 ” »
„5 .
(Vgl. Schreiben des Landesaus-
schusses und der Landesfach-
verbände des sächs. Handwerks
vom Mai 1927 am Schluß des
Heftes).
7. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk d. Hwk. Düsseldorf).
Bruttoverdienstsatz Nettoverdienstsatz
Sattler, Polsterer. . 25—50% 20—30%
8. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen).
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Meisters
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Meister allein... . . 110007400! — jo 480 | — 41500] 4476| 447
Meister mit 1 Gesellen 11800114401 192011720] 480 1 — }2500] 7580] 758
Meister mit 1 Gesellen '
uud | Lehrling... 1700| 1360192012045] 560 | 250 [3000] 8575| 857 ı 9482|2777
Meister mit 2 Gesellen | |
und 1 Lehrling . 1600| 1280 | 384013000 640 | 250 5000 113370 1887 hu47o7l 8257
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Der Tapezierermeister ist meistens auch mit Polstern, Dekorieren und Linoleumlegen
oeschäftigt. Diese Tatsache ist bei der Aufstellung der Richtlinien berücksichtigt.
_ _ Hinsichtlich der Spalte 1 der Richtlinien ist zu beachten, daß lediglich Meister berücksichtigt
Sind, die auch Material liefern. Unter den Tapezierermeistern gibt es jedoch auch — besonders
in den Städten — Meister, die nur Tapetenkleber sind. Diese erhalten ihre Aufträge von
Maurermeistern oder Tapetenhäusern und bekommen für das Ankleben einen bestimmten Satz für
die Rolle. Als Materialverbrauch kommt bei diesen Meistern lediglich die Lieferung von Kleister
in Betracht. Diese Meister werden im allgemeinen nur das Einkommen eines Gesellen haben.
„Die Richtlinien gehen von einem Gesellenlohn von 80 Pfg. aus. Im Bezirk sind noch an
Tariflöhnen in Geltung:
ı 0.95 AM, 0.69 RM und 0.57 AM, .
_ Der Materialverbrauch (Sp. 8) kann, insbesondere beim Verwenden von teurem Material
bei Polsterarbeiten, ein ganz erheblich höherer sein als in der Aufstellung eingesetzt ist.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes
Hannover vom 9. März 1927).