Ländern und Gemeindeverbänden oder mit den von den Landes-
regierungen bezeichneten Stellen an einer Organisation zu beteiligen,
die die Aufgabe hat, inländische Kreditinstitute bei
der Durchführung der Umschuldung drückender
landwirtschaftlicher Schulden durch geeignete
Maßnahmen zuunterstützen, und dazu erforderlichenfalls
Grundstücke in der Zwangsversteigerung mittelbar oder unmittelbar
zu erwerben.“ Außerdem wurde er ermächtigt, „kurzfristige Vor-
schüsse bis zur Höhe von 200 Millionen Mark an Institute zu
geben, welche Kredite zur Umschuldung drückender Schulden an
landwirtschaftliche Betriebe gewähren wollen, deren rationelle
Fortführung bei Gewährung des Kredits zu erwarten ist,”
Das Wesentlichste an diesem Beschluß ist, daß Reich, Länder
ınd Gemeinden auf Kosten der breiten steuerzahlenden Massen dem
Bankkapital das Risiko für die Umschuldung‘ der überlasteten
landwirtschaftlichen Betriebe abnehmen und dadurch die Aktion in
Gang bringen. Die „Berliner Börsenzeitung” schrieb denn auch
Sanz richtig: „Die Umschuldungsaktion stellt in der Geschichte des
landwirtschaftlichen Kreditwesens ein Novum dar, als zum ersten
Male Reich, Staat und Kommunen sich entschlossen haben, lang-
iristige landwirtschaftliche Realkredite zu sichern, nachdem die
Landesbanken erklärt haben, ohne eine solche Sicherung sich an der
Aktion nicht beteiligen zu können.“
Außer der Kreditsicherung durch die „öffentliche Hand” er-
halten die Banken auch das Recht der Kontrolle der Sanie-
rungsfähigkeit ihrer Darlehensnehmer und der
Kreditverwendung. Nur „rationelle“ Betriebe werden sa-
niert! Dadurch gerät die gesamte landwirtschaftliche Produktion
unter die dauernde Kontrolle der Banken, Die öffentlich-rechtlichen
Landesbanken sind in diesem Falle nur die ausführenden Organe der
großen internationalen Finanzbourgeoisie, von denen sie die An-
leihen aufnehmen, und in deren Händen die Pfandbriefe dieser Ban-
ken sich befinden. Nicht die verschuldeten Landwirte, sondern die
kreditgebenden Banken erhalten die vom Reich bereitgestellten
Zwischenkredite,
Das im Landbund und den christlichen Bauernvereinen herr-
schende große Agrarkapital hat sich diesen Bedingungen des Fi-
nanzkapitals unterworfen mit dem Vorbehalt, daß mit der „Umschul-
dung‘ sofort begonnen, ein Absinken der Bodenpreise infolge zu
erwartender Bankrotterklärungen sanierungsunfähiger Betriebe
durch einen besonderen „Auffangapparat” verhindert wird. In den im
Laufe des April und Mai von der Reichsregierung ausgearbeiteten
vom Reichsrat und einem Sonderausschuß des Reichstages geneh-
migten Richtlinien tritt dieser bank- und agrarkapitalistische
Charakter der Aktion noch deutlicher zutage, Zusammen mit den
Landesregierungen und der Landesbankenzentrale stellt das Reich
fest, welche Kreditinstute zur Gewährung von Umschuldungs-
krediten auf Grund der Richtlinien bereit sind, und in welcher Höhe
sie das tun können. Die so vermittelten „Umschuldungs-