Full text: Die Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft, eine neue Phase kapitalistischer Monopolherrschaft

Ländern und Gemeindeverbänden oder mit den von den Landes- 
regierungen bezeichneten Stellen an einer Organisation zu beteiligen, 
die die Aufgabe hat, inländische Kreditinstitute bei 
der Durchführung der Umschuldung drückender 
landwirtschaftlicher Schulden durch geeignete 
Maßnahmen zuunterstützen, und dazu erforderlichenfalls 
Grundstücke in der Zwangsversteigerung mittelbar oder unmittelbar 
zu erwerben.“ Außerdem wurde er ermächtigt, „kurzfristige Vor- 
schüsse bis zur Höhe von 200 Millionen Mark an Institute zu 
geben, welche Kredite zur Umschuldung drückender Schulden an 
landwirtschaftliche Betriebe gewähren wollen, deren rationelle 
Fortführung bei Gewährung des Kredits zu erwarten ist,” 
Das Wesentlichste an diesem Beschluß ist, daß Reich, Länder 
ınd Gemeinden auf Kosten der breiten steuerzahlenden Massen dem 
Bankkapital das Risiko für die Umschuldung‘ der überlasteten 
landwirtschaftlichen Betriebe abnehmen und dadurch die Aktion in 
Gang bringen. Die „Berliner Börsenzeitung” schrieb denn auch 
Sanz richtig: „Die Umschuldungsaktion stellt in der Geschichte des 
landwirtschaftlichen Kreditwesens ein Novum dar, als zum ersten 
Male Reich, Staat und Kommunen sich entschlossen haben, lang- 
iristige landwirtschaftliche Realkredite zu sichern, nachdem die 
Landesbanken erklärt haben, ohne eine solche Sicherung sich an der 
Aktion nicht beteiligen zu können.“ 
Außer der Kreditsicherung durch die „öffentliche Hand” er- 
halten die Banken auch das Recht der Kontrolle der Sanie- 
rungsfähigkeit ihrer Darlehensnehmer und der 
Kreditverwendung. Nur „rationelle“ Betriebe werden sa- 
niert! Dadurch gerät die gesamte landwirtschaftliche Produktion 
unter die dauernde Kontrolle der Banken, Die öffentlich-rechtlichen 
Landesbanken sind in diesem Falle nur die ausführenden Organe der 
großen internationalen Finanzbourgeoisie, von denen sie die An- 
leihen aufnehmen, und in deren Händen die Pfandbriefe dieser Ban- 
ken sich befinden. Nicht die verschuldeten Landwirte, sondern die 
kreditgebenden Banken erhalten die vom Reich bereitgestellten 
Zwischenkredite, 
Das im Landbund und den christlichen Bauernvereinen herr- 
schende große Agrarkapital hat sich diesen Bedingungen des Fi- 
nanzkapitals unterworfen mit dem Vorbehalt, daß mit der „Umschul- 
dung‘ sofort begonnen, ein Absinken der Bodenpreise infolge zu 
erwartender Bankrotterklärungen sanierungsunfähiger Betriebe 
durch einen besonderen „Auffangapparat” verhindert wird. In den im 
Laufe des April und Mai von der Reichsregierung ausgearbeiteten 
vom Reichsrat und einem Sonderausschuß des Reichstages geneh- 
migten Richtlinien tritt dieser bank- und agrarkapitalistische 
Charakter der Aktion noch deutlicher zutage, Zusammen mit den 
Landesregierungen und der Landesbankenzentrale stellt das Reich 
fest, welche Kreditinstute zur Gewährung von Umschuldungs- 
krediten auf Grund der Richtlinien bereit sind, und in welcher Höhe 
sie das tun können. Die so vermittelten „Umschuldungs-
	        
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