wirtschaftlichen Arbeiter geltenden Arbeitsverträgen, die das Reich
durch die „Arbeiterzentrale" abschließt, für die einheimische
Arbeiterschaft ergeben, soll, obwohl für die Durchführung der Rationalisierung
sehr interessant, aus Mangel an Raum nicht eingegangen
werden,
Zum Schluß soll noch eine andere Seite des landwirtschaftlichen
Rationalisierungsproblems angeschnitten werden, die besonders in
der neueren Zeit immer stärker in den Vordergrund gedrängt wird.
Das ist das sogenannte „Leistungslohnsystem“”. Es ist deswegen
so bedeutungsvoll, weil nicht nur die „Arbeitgeber‘ sich
immer mehr anstrengen, es auf der ganzen Linie durchzusetzen,
sondern weil auch der DLV. sich nicht nur mit dieser Tatsache abfindet,
ja diese Bestrebungen geradezu unterstützt. Beide Teile
versuchen in Wort und Schrift, mit Lichtbildern und anderen Publikationsmethoden
die Landarbeiter davon zu überzeugen, daß sie
durch das Leistungs- und Prämienlohnsystem ihre Lebenslage
erheblich verbessern können. Der Landbund veranstaltet überall
im Reiche sogenannte landwirtschaftliche „Wettarbeiten‘,
Auf einem solchen, das am 16, Juni 1928 auf dem
Rittergut Barskewitz in Pommern stattgefunden hat, fand ein Wettmähen,
Wettpflügen und Wettdungstreuen statt. „Der Reichslandarbeiterbund‘,
das Organ der sogenannten Arbeitnehmergruppe des
Landhundes, schreibt darüber in seiner Nr, 13 vom 1, Juli 1928:
„Am 16. Juni kam dieser Gedanke nach eingehenden Vorbereitungen
zur Ausführung, Es war beschlossen worden, je eine Arbeitsgruppe unter
gleichen Bedingungen anzusetzen, Zu diesem Zweck waren den Männern
625 Quadratmeter große Stücke in einer Wiese abgemessen worden, Die
Pflüger wurden in zwei Untergruppen: geteilt, in Schwingpflüger und
Karrenpflüger, welche unter sich je 1250 Quadratmeter zu pflügen hatten,
Verlangt wurde dabei, daß in jedem Stücke 2 Rücken angetrieben, dann
das Stück umgepflügt und zum Schluß die Ausstrichfurchen ausgepflügt
und eingeebnet wurden. Die Dungstreuer hatten je 10 Haufen Stalldünger
auf einer abgemessenen Fläche gleichmäßig zu verteilen, Nach
dem Punktsystem wurde beim
Mähen
beurteilt: 1, die Gleichmäßigkeit der Schwadenbreite, 2, die gleichmäßige
Höhe der Stoppeln, 3. der Gesamteindruck des Mähers,
Ausschlaggebend trat die erlangte Zeit hinzu, Zur Berechnung wurde
eine Stichzeit von 35 Minuten eingesetzt, das heißt die Zeit, die der
Mäher erreichen mußte, wenn er überhaupt zur Bewertung herangezogen
werden sollte, Alle diejenigen Mäher, welche diese Mindestzeit überschritten,
kamen für eine Preisauszeichnung nicht mehr in Betracht, Jede
Minute, die weniger als 35 Minuten gemäht wurde, wurde bei der Gesamtbeurteilung
mit 4 Punkten berechnet, Bei den
Pflügern
sollte beurteilt werden: 1. Einhalten der vorschriftsmäßigen Tiefe (7 Zoll),
2. gleichmäßige Breite der Pflugiurche, 3. richtiges Auspflügen, 4 Einund
Aussetzen in den Vorgewenden (Grenzlinien), 5, richtiges Auspflügen,
6. gleichmäßige Gangart der Pferde, 7. Gesamteindruck des gepflügten
Ackers, 8. Gesamteindruck des Pflügers, 9, gebrauchte Zeit, Die Berechnung
fand in derselben Weise statt wie beim Mähen, nur daß als Stichzeit
für die Karrenpflüger 75 Minuten und für die Schwingpflüger 70 Minuten
eingesetzt wurden. Bei den