A, ALLGEMEINE
FINANZ: UND WIRTSCHAFTSPOLITIK.
Il. Öffentliche Finanzwirtschaft,
Zur ößent-
üichen Finanz-
wirtschaft im
allgemeinen.
In Deutschland gewann, wie schon
zinleitend bemerkt, die öffentliche
Finanzwirtschaft in der Zeit nach
ler Stabilisierung einen geradezu
bestimmenden Charakter für das
Schicksal unserer industriellen und
jewerblichen Arbeiten. Es ist selbst:
verständlich, daß der Staat einen be:
stimmten Prozentsatz des Volksein-
<ommens zur Befriedigung der
öffentlichen Bedürfnisse in An:
spruch nehmen muß. Er ist der Trä-
ger der Rechtsordnung, ohne die
sine Volkswirtschaft nicht bestehen
kann und die Entwicklung einer
Kultur unmöglich ist. Es ist auch
zelbstverständlich, daß die öffent:
lichen Finanzen in Ordnung sein
ınd daß die Haushalte balancieren
nüssen. Ohne eine gesunde finan-
zielle Verfassung ist weder eine or-
dentliche Wirtschaftsführung, noch
zine gesunde Währung möglich.
Staat und Kultur können aber ihre
Sxistenz nur in einer gesunden Wirt:
schaft finden. Wenn wir wissen, daß
wir auf dem Wege der Produktions:
verbilligung und der Kapitalneubil-
dung zu einer Gesundung unserer
Verhältnisse gelangen können, dann
ist die Forderung weitgehend:
sterEinschränkungdesge:
samten öffentlichen Aus:
sabenbedarfs natürlich. Es
<ann nicht der Grundsatz gelten,
laß sich der Steuerbedarf einfach
ıach dem Ausgabenbedarf, wie er
»jei der Aufstellung und Beschluß:
'assung über die öffentlichen Haus-
1alte schließlich herauskommt, zu
‘ichten habe. Vielmehr muß un;
jedingt der umgekehrte Weg einge-
ı1alten werden: nur was Volk und
Nirtschaft an Höchstbelastungen
ragen können, kann an Ausgaben in
3Zetracht kommen. Und zwar muß
ıerbei die Belastung durch Reich,
„‚änder und Gemeinden in ihrem
Zusammenhang verstanden werden.
Wir geben zu, daß die Überteue-
ung unserer öffentlichen Verwal:
ung zu einem Teil auf der ganzen
;‚taatspolitischen Struktur des Rei:
;hes und der Länder und in dem
?roblem der Teilung der öffent»
ichen Gewalten beruht. Um so
nehr ist es dann aber notwendig, die
\uswüchse abzuschneiden, welche
lie außergewöhnlichen Verhältnisse
jezeitigt haben, und darüber hinaus
»rganisatorische Verbesserungen
1erbeizuführen. Wir verkennen nicht
lie außerordentlichen Schwierig:
zeiten, die in diesen Problemen lie:
jen, wir halten aber die Ordnung
ınd Beschränkung in unserer gesam:
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