Aufgaben-
yerteilung.
73200 auf die Finanzverwaltung.
Wir halten diese Zahl für viel zu
hoch. Es ist auf die Dauer unmög-
ich, daß allein der Personalaufwand
ler Reichsfinanzverwaltung mehr
<ostet, als vor dem Kriege die preu-
3ische Einkommensteuer insgesamt
»ingebracht hat. Auch mit einem
<leineren Beamtenkörper muß es
nöglich sein, die steuerliche Verwal:
ung in Ordnung zu halten.
In Preußen ist nach dem Vor-
»ericht zum Haushaltsentwurf die
<opfzahl des Personals trotz des
verkleinerten Staatsgebietes und des
bergangs wesentlicher Aufgaben
ıuf das Reich gegenüber 1913 um
1500 Köpfe, also um 10,5 Prozent
;estiegen. Der Besoldungsaufwand
ıat sich von 460 Millionen Mark im
lahre 1913 auf 882 Millionen Mark,
ılso um rund 92 Prozent, erhöht.
Für Bayern haben wir unter
Ausscheidung aller nicht vergleich:
»aren Ausgaben, also einerseits der
auf das Reich übergegangenen und
ler sonst aus dem Staatshaushalt
‚usgeschiedenen Verwaltungszweige,
ındererseits der auf den Staat über-
ı1o0mmenen Volksschullehrer, eine
Steigerung der Zahl der Beamten
on 23000 auf 33000 und des Be-
soldungsaufwandes von 65,86 Mill.
Mark auf 117,2 Millionen oder rund
’8 Prozent berechnet.
Die Aufgaben haben sich zwi:
schen den drei Trägern der Verwal:
ung wesentlich auf das Reich, zum
Teil auch auf die Gemeinden ver:
;ichoben, während die Länder in
wichtigen Beziehungen entlastet
wurden. In anderen Beziehungen
ıber ist auch bei ihnen der Ausga-
»enbedarf in den einzelnen Zweigen
ler Verwaltung außerordentlich ge:
wachsen. Die öffentlichen Aufgaben
haben sich durch die Kriegsfolgen,
len Versailler Vertrag und die neue
Verfassung nebst anschließender
Gesetzgebung ganz außerordent:
lich gesteigert, Die Umgestaltung
ler. gesamten sozialen und wirt:
ichaftlichen Verhältnisse und die
Jbernahme zahlreicher neuer Auf-
jaben in die öffentliche Hand, die
rüher dem freien Spiel der Kräfte
iberlassen oder aus Privatmitteln
jespeist wurden, haben die öffent:
ichen Aufgaben weiter vermehrt.
jo entstanden eine Unmasse neuer
3ehörden, bestehende wurden ver:
srößert und geteilt. Dies gilt vor
ıllem für das gesamte Gebiet der so:
jalen Aufgaben, also — abgesehen
ron dem Riesenposten der Versor:
jung der Kriegsopfer — für die so-
jale Fürsorge für die notleidenden
3Zevölkerungskreise, für Arbeitsver-
aittlung und Erwerbslosenfürsorge,
Nohnungs: und Siedlungswesen,
‚ohn: und Betriebsratwesen, kurz
{as, was im Reich beim Reichsar-
‚eitsministerium vereinigt ist.
Bei den Ländern und Gemeinden
‚etreffen die Mehraufwendungen
nsbesondere das Gebiet der Wohl-
ahrtspflege, der Schule und Polizei
ınd der Ausgaben für Bau: und
Verkehrszwecke. Die Länder haben
ıber auch ihrerseits die Gemeinden
‚uf einzelnen Gebieten, wie Schule
ınd Polizei, entlastet. Bemerkens:
wert ist, daß nicht nur im Reich,
lem große neue Verwaltungs:
sebiete und die gesamten Repas-
ationsaufgaben zugewachsen sind,
‚sondern auch bei den Ländern sich
lie Zahl der Ministerien vermehrt
ıat. Es ist eine große Anzahl von
jonderbehörden entstanden,
ınd es besteht das Bestreben, weis
ere Sonderbehörden und neue Son;
lergerichte zu schaffen (vgl. z. B.
\rbeitsgerichtsgesetz). Bisher sind
\nfänge noch nicht gemacht, um
ine bessere Zusammenfassung der
jehördenorganisation unter Zus
jaammenlegung nicht allein von Mi-
ısterien, sondern auch der vielen
einen zersplitterten Unterbehör-
Jen herbeizuführen. Im Gegenteil
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