Gerade wegen der Sorge um die
Erhaltung und Kräftigung des
sozialen Dienstes an unserem arbei-
tenden Volke wird von der deut:
schen Industrie die ernste Frage aus:
gesprochen, ob in der Sozialpolitik
das erforderliche Maß gehalten wird.
Unsere Sozialpolitik muß mit den
verengten Lebensräumen der Wirt:
schaft und ihren zahlreichen anderen
Lasten in Einklang gebracht werden,
wenn nicht der Zeitpunkt kommen
soll, an dem die soziale Fürsorge
zum Schaden für alle Beteiligten in
ihrer Existenz bedroht wird.
Notwendig ist daher, daß die
Grenzen der Sozialpolitik, die durch
den Rahmen unserer jeweiligen
wirtschaftlichen und finanziellen
Kraft gezogen sind, in objektiver
Weise anerkannt und nicht über:
schritten werden.
Eine weitere Grenze muß nach
unserer Auffassung die Sozialpolitik
da finden, wo die Verantwortung
des Einzelnen für sich und seine
Familie einzusetzen hat. Die Sozial:
politik darf letzten Endes nicht dazu
führen, daß jeder Einzelne, der aus
ıhr Vorteile zieht, sich der sittlichen
Verantwortung für seine eigene und
die Zukunft seiner Familie enthoben
fühlt. Wenn die Empfindung der
zigenen Verantwortung durch die
Sozialpolitik zerstört wird, so führt
sie letzten Endes dazu, auch die
Lebensgrundlagen zu gefährden. Die
Leistungen an die Empfänger dür-
ten, wie das bei der Knappschafts-
versicherung. und der Unfallver:
sicherung in gewissen Fällen mög:
lich ist, nicht ein übertriebenes Aus-
maß annehmen. Der Empfänger darf
unter Hinzurechnung seines Arbeits»
verdienstes nicht mehr erhalten, als
er früher bei voller Leistungsfähig-
keit verdienen konnte, und die
Hinterbliebenen eines durch Unfall
Verstorbenen dürfen keine größere
Rente bekommen als was der Ver:
«;forbene selbst zu seinen Lebzeiten
]s Höchsteinkommen hatte.
Die Berechtigung der Forderung,
{aß die soziale Fürsorge nicht ohne
“Zusammenhang mit der wirklichen
‚age und der Entwicklung unserer
virtschaftlichen Leistungsfähigkeit
‚etrieben werden soll, wird heute
vohl kaum noch bestritten. Sie wird
‚uch von denjenigen anerkannt,
velche eine noch weitgehendere
oziale Fürsorge für erwünscht hal:
en, um die Gefahren des rein tech:
ıischen Arbeitsprozesses und die
uüederdrückenden Wirkungen einer
nechanisierten Industriearbeit noch
nehr zu beseitigen. Die Anerken:-
ung der Berechtigung aber, daß auf
lie Dauer Sozialpolitik nur in An:
jassung an unsere wirtschaftliche
‚eistungsfähigkeit getrieben werden
<ann, läßt die Forderung begründet
ırscheinen, daß in regelmäßigen
Zeitabschnitten die Belastung der
"räger der sozialen Fürsorge über:
‚rüft und der jeweiligen Wirt:
ıchaftslage angepaßt werden.
Über das Ausmaß der sozialen
3elastung ist im Laufe der letzten
Aonate ein großer Streit entbrannt.
"eilweise beruhten die Meinungs:
erschiedenheiten auf Mißverständ:-
issen, indem man nicht vergleich:
‚are Zahlen miteinander verglichen
ıat. Teilweise sind die Meinungs:
erschiedenheiten dadurch entstan-
len, daß auf der einen Seite die Bez
astungen, wie sie sich aus der gegen:
värtigen Gesetzgebung im Be:
ıarrungszustand ergeben, als das
\usmaß der gegenwärtigen sozialen
jelastung angesehen worden sind,
Die andere Seite dagegen will als
telastung lediglich die Summen
nerkennen, die sich als Belastung
n einer Übergangszeit, in der sich
lie neuen sozialen Versicherungs:
jesetze noch nicht voll auswirken
zonnten, ergeben. Wir halten diesen
Ausmaß der
sozialen
Belastung.