Ein- and Aus-
fuhrverbote.
den. Heute sieht sich Deutschland
ımklammert von zwei Staaten,
Frankreich und Polen, deren sins
kende Währung zwangsläufig zu
einem Valutadumping führt. Neben
dem Valutadumping verdient aber
auch das nicht auf Währungsvers
schlechterung beruhende echte
Dumping eine erhöhte Aufmerksam:-
keit. Länder, die einen außer:
ordentlich kaufkräftigen und zudem
aoch durch hohe Zollmauern gegen
die ausländische Konkurrenz ab:
jesperrten Inlandsmarkt besitzen,
zind in der Preisstellung für den
Auslandsabsatz von der Höhe ihrer
Produktionskosten in weitem Um:
lange unabhängig. Da sie auf dem
inlandsmarkt, der den größten Teil
'hrer eigenen Produktion aufnimmt,
im Preis ihrer Erzeugnisse vielfach
die Generalunkosten der gesamten
Produktion decken können, sind sie
in der Lage, im Auslande unter ihren
Produktionskosten zu verkaufen.
Das Bestreben, ihre Produktions:
fähigkeit voll auszunutzen, schafft
jeradezu den Anreiz, die Überschuß-:
mengen im Ausland mehr oder
weniger zu jedem Preis abzusetzen.
Darunter leiden schon heute eine
Reihe von europäischen Industrien.
Um dieser Gefahr zu begegnen, müs:
sen Abwehrmaßnahmen getroffen
werden. Hierin sind uns schon eine
große Zahl von anderen Ländern
vorangegangen. In Übereinstimmung
mit einer Entschließung des Wirt:
schaftss und des Finanzpolitischen
Ausschusses des Reichswirtschafts:
rats vom 8. November 1924 wird da:
her der Erlaß entsprechender Vor:
schriften angeregt.
In der Nachkriegszeit sind Ein:
ınd Ausfuhrverbote ein Mittel der
Handelspolitik geworden, während
sie in der Vorkriegszeit keine
wesentliche Bedeutung hatten. Sie
waren während des Krieges nur ein
Mittel zur Abwendung außerge-
wöhnlicher Verhältnisse. Trotz des
Wegfalls dieser Voraussetzungen
jaben aber mehrere Staaten die
lin: und Ausfuhrverbote zur Er-
sänzung der Schutzzölle als Ab»
wvehrmittel beibehalten. Auch die
ıuf der Konferenz von Genua ge-
‚ebene Anregung, die Ein: und Aus-
uhrverbote zu beseitigen, hat nicht
‚erhindert, daß in einzelnen Staaten
laran gedacht wird, gewisse Einfuhr-
‚erbote für die Dauer zu handels-
‚olitischen Zwecken zu benutzen.
Diese Absichten richten sich zum
Teil, wie beispielsweise die Farben:
infuhrverbote von Frankreich, Eng-
and und Japan, in erster Linie
;jegen Deutschland. Ein: und Aus:
uhrverbote beeinträchtigen infolge
ler mit ihnen verbundenen starken
lingriffe in das Einzelgeschäft und
ler in dem Bewilligungsverfahren
ı‚otwendig liegenden Belästigungen
len internationalen Warenaustausch
n besonderem Maße. Es ist daher
ı1otwendig, daß die einzelnen Län:
{er ihre Maßnahmen baldigt wieder
Jlein auf das normale Instrument
ler Handelspolitik, den Zolltarif,
instellen.
Auch wenn die hier aufgezeich:
ıeten Maßnahmen der Handels:
»olitik im Interesse der Förderung
les Exportes als notwendig erkannt
ınd durchgeführt werden, bleibt
in weiteres zu tun übrig. Der
ixport muß noch durch besondere
“aßnahmen gefördert werden. Das
st vornehmlich dann notwendig,
venn, wie beim deutschen Außen:
ı‚andel, durch den Krieg und die Aus:
chaltungspolitik des Vertrages von
Versailles die meisten Beziehungen
zu den ehemaligen Absatzmärkten
verlorengegangen sind. Auf diesem
Gebiet ist‘ bisher weder von der Re:
Kierung noch von der Wirtschaft ge:
‚ügend geschehen. Andere Staaten
ind in dieser Beziehung tätiger
iewesen. Wir haben schon auf die
jedeutung einer entsprechenden
*rachtenpolitik im dem Kapitel
‚Tarifgestaltung der Eisenbahn“
Export-
förderung.
Sr