Full text: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

Ein- and Aus- 
fuhrverbote. 
den. Heute sieht sich Deutschland 
ımklammert von zwei Staaten, 
Frankreich und Polen, deren sins 
kende Währung zwangsläufig zu 
einem Valutadumping führt. Neben 
dem Valutadumping verdient aber 
auch das nicht auf Währungsvers 
schlechterung beruhende echte 
Dumping eine erhöhte Aufmerksam:- 
keit. Länder, die einen außer: 
ordentlich kaufkräftigen und zudem 
aoch durch hohe Zollmauern gegen 
die ausländische Konkurrenz ab: 
jesperrten Inlandsmarkt besitzen, 
zind in der Preisstellung für den 
Auslandsabsatz von der Höhe ihrer 
Produktionskosten in weitem Um: 
lange unabhängig. Da sie auf dem 
inlandsmarkt, der den größten Teil 
'hrer eigenen Produktion aufnimmt, 
im Preis ihrer Erzeugnisse vielfach 
die Generalunkosten der gesamten 
Produktion decken können, sind sie 
in der Lage, im Auslande unter ihren 
Produktionskosten zu verkaufen. 
Das Bestreben, ihre Produktions: 
fähigkeit voll auszunutzen, schafft 
jeradezu den Anreiz, die Überschuß-: 
mengen im Ausland mehr oder 
weniger zu jedem Preis abzusetzen. 
Darunter leiden schon heute eine 
Reihe von europäischen Industrien. 
Um dieser Gefahr zu begegnen, müs: 
sen Abwehrmaßnahmen getroffen 
werden. Hierin sind uns schon eine 
große Zahl von anderen Ländern 
vorangegangen. In Übereinstimmung 
mit einer Entschließung des Wirt: 
schaftss und des Finanzpolitischen 
Ausschusses des Reichswirtschafts: 
rats vom 8. November 1924 wird da: 
her der Erlaß entsprechender Vor: 
schriften angeregt. 
In der Nachkriegszeit sind Ein: 
ınd Ausfuhrverbote ein Mittel der 
Handelspolitik geworden, während 
sie in der Vorkriegszeit keine 
wesentliche Bedeutung hatten. Sie 
waren während des Krieges nur ein 
Mittel zur Abwendung außerge- 
wöhnlicher Verhältnisse. Trotz des 
Wegfalls dieser Voraussetzungen 
jaben aber mehrere Staaten die 
lin: und Ausfuhrverbote zur Er- 
sänzung der Schutzzölle als Ab» 
wvehrmittel beibehalten. Auch die 
ıuf der Konferenz von Genua ge- 
‚ebene Anregung, die Ein: und Aus- 
uhrverbote zu beseitigen, hat nicht 
‚erhindert, daß in einzelnen Staaten 
laran gedacht wird, gewisse Einfuhr- 
‚erbote für die Dauer zu handels- 
‚olitischen Zwecken zu benutzen. 
Diese Absichten richten sich zum 
Teil, wie beispielsweise die Farben: 
infuhrverbote von Frankreich, Eng- 
and und Japan, in erster Linie 
;jegen Deutschland. Ein: und Aus: 
uhrverbote beeinträchtigen infolge 
ler mit ihnen verbundenen starken 
lingriffe in das Einzelgeschäft und 
ler in dem Bewilligungsverfahren 
ı‚otwendig liegenden Belästigungen 
len internationalen Warenaustausch 
n besonderem Maße. Es ist daher 
ı1otwendig, daß die einzelnen Län: 
{er ihre Maßnahmen baldigt wieder 
Jlein auf das normale Instrument 
ler Handelspolitik, den Zolltarif, 
instellen. 
Auch wenn die hier aufgezeich: 
ıeten Maßnahmen der Handels: 
»olitik im Interesse der Förderung 
les Exportes als notwendig erkannt 
ınd durchgeführt werden, bleibt 
in weiteres zu tun übrig. Der 
ixport muß noch durch besondere 
“aßnahmen gefördert werden. Das 
st vornehmlich dann notwendig, 
venn, wie beim deutschen Außen: 
ı‚andel, durch den Krieg und die Aus: 
chaltungspolitik des Vertrages von 
Versailles die meisten Beziehungen 
zu den ehemaligen Absatzmärkten 
verlorengegangen sind. Auf diesem 
Gebiet ist‘ bisher weder von der Re: 
Kierung noch von der Wirtschaft ge: 
‚ügend geschehen. Andere Staaten 
ind in dieser Beziehung tätiger 
iewesen. Wir haben schon auf die 
jedeutung einer entsprechenden 
*rachtenpolitik im dem Kapitel 
‚Tarifgestaltung der Eisenbahn“ 
Export- 
förderung. 
Sr
	        
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