ist Erhaltung des Vermögens, Sicherung des Besitzes. Abschrei
bungen zählen zu den Betriebskosten im Sinne des § 3, da sie zur
Sicherung und Erhaltung des der Produktion dienenden Anlage
vermögens und somit auch des Ertrages dienen.
Die Abschreibungen sind eine Form der Be
wertung, ein Hilfsmittel der Inventarbewertung
des Gebrauchs- und Verbrauehsvermögens. Die all
jährliche, direkte Neubewertung des Zeitwertes ist zu kostspielig
und langwierig. Anlagevermögen wird nur ausnahmsweise direkt
bewertet bzw. geschätzt 1 ), beispielsweise bei Umwandlungsgrün
dungen, Fusionen, Verkauf der Unternehmung, Auseinandersetzung
zwischen Gesellschaftern etc. Die Abschreibungen bilden einen
wichtigen Faktor der Selbstkostenberechnung und der Schaden
regulierung bei Elementarschäden,; sie sind für die Vermögens
und die Ertragsbilanz und dadurch auch für die Steuerbemessung
von größter Bedeutung.
Absehreibungsmethoden.
§ 54. Die offenen Abschreibungen sind in der jährlichen
Schlußbilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung im einzelnen
oder summarisch ersichtlich gemacht. Die geheimen, internen
Abschreibungen treten in der veröffentlichten Jahresrechnung nicht
zahlenmäßig in Erscheinung. Es sind Wertminderungen zu Lasten
einer Reserve, eines Gewinnes oder der Unkosten. Wir haben es hier
nur mit den offenen Abschreibungen zu tun. Die wuchtigsten Fragen
bei der Berechnung und Beurteilung der Abschreibungen sind: Von
welchem Wert soll die Abschreibung berechnet werden und welche
Faktoren bestimmen die Höhe der Abschreibungsquoten.
Die üblichen Formen der Abschreibungen lassen sich in fünf
Gruppen teilen (vgl. Übersicht 3. a—e).
1. Die Abschreibung erfolgt in jährlich gleichbleiben
den Prozenten vom Neuwert bzw. Anschaffungswert
des Vermögensobjekts. Bezeichnet A den Anschaffmigswert, M den
Altmaterialwert, n die ganze Lebens- bzw. Abschreibungsdauer, z
die bereits verflossene Abschreibungszeit, d. h. das Alter des Objekts
und p den Prozentsatz der jährlichen Abschreibung, endlich a den
jährlichen Abschreibungsbetrag, so ist a =
A —M 100
n A
bringt Moral, Die Taxation maschineller Anlagen. Berlin 1911.
’) Ein Beispiel für die Berechnung des Zeitwertes maschineller Anlagen