Außerdem sind wir gestern durch den
Tod eines Mannes überrascht worden, der
zwar nicht direkt dem Reichsverbande an:
sehörte, der uns aber als Leiter und Mit-
arbeiter des von uns gegründeten und uns
zugehörigen „Instituts für ausländisches
Recht“ außerordentlich nahestand. Es ist
dies Herr Geheimrat Professor Dr. Partsch.
Die meisten von Ihnen werden ‘diesen
prachtvollen Menschen als eine ganz her:
vorragende Persönlichkeit gekannt haben,
als einen Mann, der die Interessen des
Deutschen Reiches und unserer Industrie
gerade während der schweren Zeit der
Friedensverhandlungen und besonders auch
nachher in warmherzigster Weise unter
Opferung seiner eignen persönlichen Bes
Juemlichkeit vertreten hat, ein Mann, der
— das werden Sie gleich aus einem Nach-
ruf hören, den Herr Professor Flechtheim
so freundlich gewesen ist, zu übernehmen -—
als Wissenschaftler ganz wunersetzlich ist,
da er eine Stellung in seinem Fach und in
der Weltwissenschaft eingenommen hat, wie
kein anderer. Das letztere ist mir gestern
auch im Kultusministerium bestätigt worden,
und dasselbe habe ich heute morgen auch
noch von seinen Spezialkollegen gehört.
Wir bedauern den Verlust dieser beiden
Männer auf das schmerzlichste, und ich bitte
Sie, sich zur Ehrung der beiden von uns
Geschiedenen von Ihren Plätzen zu erheben!
(Geschieht). Ich danke Ihnen, meine Herren!
ich darf nun Herrn Professor Flecht:
heim freundlichst bitten, das Wort zu
nehmen.
Herr Prof. Dr. Flechtheim:
Meine sehr verehrten Herren! Ich
3laube, es geziemt sich, daß auch in diesem
Kreise einige Worte dem Andenken an
Joseph Partsch gewidmet werden. Wenn er
uns auch nicht unmittelbar angehörte, so
sind doch die Spuren seiner Tätigkeit bei
uns besonders deutlich und wichtig gewesen.
Er ist in der Blüte seiner Jahre, im
12. Jahre, plötzlich auf der Erholungsreise
in Genf dahingerafft worden, ein Mann,
dessen Wirksamkeit in Vergangenheit und
Gegenwart groß war, von dem wir uns aber
vor allem für die Zukunft unsagbar viel noch
versprechen konnten und mußten.
Die Natur hatte ihn mit Gaben des Gei:
stes und Gaben des Charakters in fast ver-
schwenderischer Weise ausgestattet. Man
kann sagen, daß in dieser Zeit, in der wir
ja nicht an einem Übermaß an großen Per:
‚önlichkeiten, besonders in Deutschland lei:
len, er wirklich zu den seltenen, ganz
säigenartig geprägten Menschen gehört. Es
;ntsprach seinem stark eruptiven Tempera:
nent, daß er die Schätze seines Geistes
ıicht in sich verschloß; und so. ist er in
zjanz seltener Weise ein Mittler von geistigen
Zütern geworden, ein Mann, der es verstan-
jen hat, auf allen erdenklichen Gebieten
3rücken zu schlagen zwischen sonst fernen
JHern.
Als Jurist in seiner Eigenart, man kann
vohl sagen, ein Phänomen, war er auf der an-
jeren Seite ein ungewöhnlich begabter
°hilologe, Sprachenkenner. Es wird Ihnen,
;hne daß ich auf seine wissenschaftliche
Pätigkeit hier des näheren einzugehen habe,
:chon genügen, wenn ich Ihnen mitteile, daß
'ereits seine Arbeiten, die er als Student auf
lem Gebiete des altgriechischen und alt-
igyptischen Rechts, und zwar auf Grund
igener Papyrusforschungen, leistete, so be-
jeutend waren und ein solches Aufsehen er-
egten, daß er unmittelbar nach seinem
;rsten Examen, ohne sich habilitiert zu haben,
ıinen Ruf nach Genf bekam, den er auch an:
ı1ahm, so daß er hier auch zwischen zwei
Kulturen vermitteln konnte. Er hat dann
>»ben diese doppelte Begabung des Juristen
ınd des Sprachkenners schon damals nach
ler mannigfachsten Seite hin auszubauen und
zu vertiefen verstanden.
Er hat dann in der Folge Professuren in
Göttingen, Freiburg, Bonn und zuletzt in
Berlin bekleidet. Was er in all diesen Jahren
;einer Wissenschaft geleistet hat, was er vor
ıllem als anregender Lehrer seinen von ihm
ıuf das höchste begeisterten Schülern ge:
wesen ist, was er als Kollege den Kollegen,
ıls Freund den Freunden, vor allem aber als
Mensch jedem Menschen, der mit ihm in
3Zerührung kam, wurde, das hier auseinander:
zusetzen und zu belegen, würde zu weit füh-
en. - Ich glaube deswegen hier mich mehr
»erufen, mit einigen Worten auf den Sektor
jeiner Tätigkeit eingehen zu sollen, der für
ılle und speziell für uns hier von größtem
Interesse ist und auch sein und bleiben muß.
Als der Friedensvertrag die Einsetzung
jer bekannten gemischten Schiedsgerichte
vorsah und diese in Tätigkeit traten, haben
ınsere Gegner geglaubt, hierin ein neues
Mittel sich geschaffen zu haben, um uns eine
weitere Kriegsentschädigung unter dem
Deckmantel des Rechtes auferlegen zu
<önnen, wobei sie, wie die Erfahrung ge:
zeigt hat, leider nicht mit Unrecht, wenn
auch nicht ausnahmslos, so doch in weitge: