Full text : Währung und Handel

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mehr  wird  der  vom  Aii.sJande  einzuheimsende  Nutzen  von  den
Arlutrageuren,  ii.  z.  sovvol.I  von  den  inländisdien  als  von  den
ansland,sehen  eingesaekt  weiden.  A\'ährend  also  England  im
Falle  der  Goldsteigerung  um  5  Percent  20  Mill.  Centner
\\eizen  kostenfrei  erhalten  hat,  würde  Frankreich  in  einem
ähnlichen  Falle  den  Werth  dieser  20  3Iillionen  Centner  den
Arbitrageuren  der  ganzen  M'elt  als  gute  Beute  überlassen.
enn  sich  aber  umgekehrt  die  Preisdifferenz  der  beiden  Edelnietalle
  dadurch  erweitert  haben  sollte,  dass  das  eine  im
Preise  gesunken  wäre,  so  wird  vorerst  die  Arbitrage  die
C,oursdifFerenz  zwischen  Gold  und  Silber  eineassiren,  dann
abei  wird  das  Boppelwährungsland  ,  wenn  erst  einmal  seine
Ciidilation  vollständig  aus  dem  minderwerthigen  Metalle
besteht,  neue  Edelmetallzufuhren  benöthigen  und  die  Kosten
derselben  aus  Eigenem  bezahlen  müssen.  Seine  Gläubiger  und
Geldbesitzer  werden  nunmehr  verlieren,  die  Schuldner  aber
nichts  gewinnen,  denn  der  Nutzen  wird,  ähnlich  wie  im  früheren ­
  Falle  bei  England  gezeigt  wurde,  an’s  Ausland  bezahlt
werden  müssen.
Die  Sache  stellt  sich  also  in  Wahrheit  folgen,lermassen:
i)as  Land  mit  einheitlicher  A\^ährung  gewinnt  durch  das  Medium ­
  seiner  Gläubiger  und  Geldbesitzer,  wenn  der  Preis  seines
Edelmetalls  steigt,  es  verliert  durch  das  .Medium  derselben
Individuen,  wenn  der  Preis  seines  )lünzmetalls  fällt.  Die
Preisfluctuationen  des  anderen  Edelmetalls  berühren  es  direct
gar  nicht.  Das  Dojipelwälirimgsland  gewinnt  niemals,  es  sei
denn  durch  das  .Aledium  seiner  Arbitrageure,  die  aber  ihren
Gewinn  mit  dem  ganzen  Weltmärkte  theilen  müssen.  Es  verliert ­
  dagegen  genau  denselben  Betrag,  wie  die  Länder  mit
einheitlicher  Währung,  wenn  der  Preis  eines  der  Edelmetalle
fallt.  ^  Dass  der  Verlust  der  nämliche  ist,  wie  in  den  Ländern
mit  einheitlicher  Währung,  trotzdem  die  Münzen  im  Doppelwährungslande ­
  a  jiriori  nur  zu  einem  Theile  aus  dem  entwertheten
  ,  zum  anderen  aus  dem  im  Werthe  gleichbleibenden
oder  vollends  steigenden  Aietalle  bestehen  ,  hat  seinen  Grund
darin,  dass  die  Arbitrage  für  ihre  Rechnung  und  zu  ihrem
Nutzen  die  Umwechslung  des  höherwerthigen  gegen  das  minderwerthige
  besorgt  und  nach  Ablauf  einer  gewissen  Zeit  der
^lünzvorrath  des  Doppelwährungslandes  stets  zur  Gänze  aus
            
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