Nichtöffentliche Sitzung
am Freitag, den 7. Oktober 1927.
Vorsitzender: Welches ist der Wortlaut der Subventionsverträge
für die beiden Notstandsgebiete? Während welcher Zeit waren diese
Subventionen in Geltung, und in welcher Weise werden dieselben zur
Zeit abgebaut?
*) Sachverständiger Arlt: Subventionsverträge bestehen nicht.
Die Hilfsaktion ist auf Grund von Beschlüssen des Reichskabinetts, des
Preußischen Staatsministeriums und der Hessischen Regierung ins Leben
getreten. Sie hat am 1. Juni 1926 begonnen. Es wurden je Tonne ab-
gesetzten Erzes 2 RM. Absatzprämie gezahlt, wovon das Reich 1 RM.
und Preußen oder Hessen 1 RM. zu tragen hatten. Die anfangs für sechs
Monate vorgesehene Hilfsaktion wurde bis Ende März 1927 mit der Maß-
gabe verlängert, daß als höchste beihilfefähige Absatzmenge monatlich
250 000 Tonnen festgesetzt wurden, wovon 220 000 Tonnen auf Preußen
und 30 000 Tonnen auf Hessen entfallen. Seit April 1927 ist ein all-
mählicher Abbau der Beihilfen eingetreten, der mit dem Monat Sep-
tember 1927 beendigt wird auf der Grundlage, daß die Absatzprämie
für April 1,90 RM. betrug, in den Monaten Mai, Juni und Juli um je
0,10 RM., für die Monate August und September um je 0,20 RM. gesenkt
wurde und somit für den Schlußmonat September noch 1,20 RM. beträgt.
Die Beteiligung der Erzeugungsgebiete an der beihilfefähigen monat-
lichen Höchstmenge von 250 000 Tonnen ist seit April 1927 für
das Siegerland auf 160000 Tonnen
für Lahn-Dill ,, 65000 »
für Oberhessen „ 25000
festgesetzt worden.
_ *Sachverständiger Willing: Im Siegerland bestehen Verträge
in juristischem Sinne nicht. Die Hilfsmaßnahmen gründeten sich im
Reich auf einen Beschluß des Reichskabinetts vom 8. Mai 1926")
und in Preußen auf einen Beschluß des Gesamtministeriums vom
29. Mai 1926 und waren an bestimmte Bedingungen geknüpft, deren
wesentlichste die war, daß eine gleichzeitige Herabsetzung der Verkaufs-
preise in dem Ausmaße der staatlichen Zuschüsse erfolgen müsse.
*) Die mit * versehenen Äußerungen sind schriftlich vor der Vernehmung
eingereicht worden.
N Wortlaut siehe S. 188.
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