Full text: Die Rohstoffversorgung der deutschen eisenerzeugenden Industrie

inzwischen konsolidert. Der gesamte Schrott geht von uns aus in 
die Hände des Verbrauchs über, und zwar überwiegend direkt unter 
Ausschaltung des Handels. Zu einem gewissen kleinen Teil mag 
er, soweit es sich nicht um ofenfertigen Schrott handelt, über die 
Hände des Händlers gehen, aber das sind nicht bloß ein paar, sondern 
da haben wir ein paar Dutzend — wir sind in der Beziehung: ziemlich 
weitherzig, und wir haben eigentlich nur die eine Forderung: es wird 
kein Händler zugelassen, der nicht eigene produktive Vorrichtungen hat, 
ındı nur der sogenannte Etagenhandel ist bei uns grundsätzlich aus- 
reschaltet. 
Vorsitzender: Werden ausrangierte Lokomotiven und Wag- 
gons von der Reichsbahn direkt verschrottet oder im Gemeinschaftsver- 
trag: mit bestimmten. Abwrackfirmen? Wie weit war dieses Geschäft 
früher eine Domäne des Handels? 
Sachverständiger Fabian: Mit der Lokomotiv- und Waggonver- 
schrottung war es genau so wie mit dem freien Schrott, der war auch 
früher eine Domäne des freien Handels, und die Verwertung erfolgte 
auch hier einfach auf dem mechanischen Wege der Submission. 
Das hat sich auch im Laufe der Zeit geändert, insbesondere als 
die öffentlichen. Submissionen überhaupt bei uns verboten wurden, 
da kam es ganz von selbst, daß auch diese Submissionen verboten wurden, 
und gleichzeitig stellten wir auch Ermittlungen darüber an, wie 
wir überhaupt besser wegkämen, ob durch Verkauf oder durch 
Verschrottung. Eine direkte Verschrottung durch die Eisenbahn- 
werke selbst erfolgt bei uns nicht — dazu haben die Eisenbahnwerke 
keine Zeit und auch nicht die nötigen Räumlichkeiten, wir lassen aber 
die bei uns draußen aufkommenden und ausgemusterten Lokomotiven 
bei einer ziemlich großen Anzahl von Privatfirmen, unter denen 
sich übrigens auch eine große Anzahl von Händlern befindet, zerlegen, 
und zwar haben wir mit den Firmen, mit Ausnahme einer einzigen 
Firma, mit der wir einen Gemeinschaftsvertrag abgeschlossen haben, 
nur Verkaufsverträge, das heißt, es ist ein bestimmter Satz von vorn- 
herein für die Zerlegung festgelegt, den wir den Firmen erstatten, und 
im übrigen erfolgt dann der Verkauf der einzelnen Teile auch nach be- 
stimmten. Grundsätzen, und zwar wird der Kernschrottpreis des Zu- 
führungstages zugrunde gelegt, 
Aus dem Übergang von den Submissionen zum freihändigen Ver- 
kauf ergibt sich auch noch ein anderer Gesichtspunkt. Wir hatten in 
früheren Jahren, namentlich in den Jahren 1921/23, einen außergewöhn- 
lich hohen Kupferbedarf, und zur Deckung dieses Bedarfs waren wir 
dazu übergegangen, das Kupfer, das sich bei den ausgemusterten. Loko- 
motiven ergab, herauszuziehen und uns wiederzurückgeben zu lassen. 
Daraus ergab sich von selbst, daß man die Lokomotiven nicht mehr 
öffentlich submittieren konnte. Das konnte man nur Firmen über- 
lassen, zu denen man besonderes Vertrauen hatte. Es ist möglich, daß 
wir demnächst vielleicht davon abgehen, denn heute liegen die Verhält- 
nisse etwas anders. 
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