Siemens-Martin-Verfahrens, durch den verringerten Anfall an Alteisen
und den Verlust der Erzförderung von Lothringen die Bedeutung des
Schrotts in den Vordergrund gerückt wurde, fingen auch die Hütten- und
Eisenwerke an, sich für den Schrott der Eisenbahn zu interessieren und,
gestützt auf die enormen Lieferungen an Neueisen, die sie regelmäßig
an die Eisenbahnverwaltung auszuführen hatten, stellten sie die Forderung,
daß man ihnen auch die zur Herstellung dieser Neueisenmengen
erforderlichen Rohstoffe, die jetzt eine ganz andere Bedeutung bekommen
hatten, freihändig zur Verfügung stelle. Diese Forderung
wurde auch vom damaligen Reichswirtschaftsministerium und aus parlamentarischen
Kreisen unterstützt, und auch die Eisenbahnverwaltung
hatte schließlich keinen Anlaß, sich dieser Forderung zu widersetzen,
denn durch die öffentlichen Submissionen hatten sich auch außerordentlich
große Mißstände auf dem Schrottmarkt herausgebildet; es war
einigen wenigen kapitalkräftigen Händlern gelungen, sich durch maßlose
Überbietungen in den Besitz von großen Schrottmengen zu setzen und
damit in gewisser Weise den ganzen Markt zu beherrschen. Mit der
immer weiter um sich greifenden Verwendung des Schrotte im Siemens-Martin-Werk
spielten die Schrottpreise eine immer größere Rolle, die
Eisenpreise wurden mehr und mehr vom Schrottpreise abhängig, und die
Eisenbahnverwaltung konnte sich infolgedessen der Einsicht nicht verschließen,
daß sie ein geringeres Interesse an hohen oder gar zu hohen
Schrottpreisen, als vielmehr an mäßigen Eisenpreisen hat, da dieser ihr
Eisenverbrauch an sich ein Mehrfaches von ihrem Schrottaufkommen beträgt.
Um den Schrottverkäufen den spekulativen Charakter, den sie
durch die Submissionen bekommen hatten, zu nehmen und vor allem
auch den Forderungen ihrer Eisenlieferanten entgegenzukommen, sah sie
sich im eigenen Interesse genötigt, das Verfahren, das zu übertriebenen
Preissteigerungen führte, aufzugeben und den freihändigen Verkauf zu
Tagespreisen aufzunehmen.
Vorsitzender: Welcher Teil wird heute noch durch Submissionen
ausgeschrieben?
Sachverständiger Fabian: Ich nehme an, daß Sie öffentliche
Submissionen meinen, denn Submissionen im engeren Sinne haben ja
auch den Charakter von freihändigen Verkäufen, Wir haben schon seit
längerer Zeit öffentliche Submissionen grundsätzlich verboten,
Vorsitzender: Welcher Teil der Mengen geht durch den freihändigen
Verkauf in die Hände des Verbrauchs über?
Sachervständiger Fabian: Ein größerer Teil oder vielmehr der
allergrößte Teil geht direkt an die Verbraucher, indem wir in allererster
Linie zunächst schon den hüttenfertigen Schrott ausnahmslos
unter Ausschaltung jedes Zwischenhandels direkt an Hütteneisenwerke,
Gießereien ‚usw. verkaufen, während der nicht hüttenfertige Schrott,
allerdings auch nur in gewissem beschränkten. Umfange, durch die Hand
des Handels geht. Die Verhältnisse haben sich sehr wesentlich geändert.
Früher wurde die Sortierung des Schrotts infolge der geringen Bedeutung,
die man der Sache beilegte, etwas oberflächlich behandelt. Als
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