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9 Die bereitgestellten Reichsmittel und die UÜbernahme von Garantieen
des Reichs für Darlehn sollen dienen:
a) der Marktbeobachtung, insbesondere auch im Zusammenwirken mit
den gesetzlichen Berufsvertretungen,
b) der Organisation des Viehauftriebs und der Fleischzufuhr auf den
großen Märkten,
der Förderung von Einrichtungen zur Verwertung und Verarbeitung
von Schlachtvieh,
der Förderung des direkten Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch
zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und Vereinigungen
der Fleischer und Verbraucher andererseits,
der Entlastung des Inlandsmarktes durch Gewinnung neuer Absatz—
gebiete für Schlachtschweine sowie für frisches und zubereitetes
Schweinefleisch,
der Rationalisierung von Schweinezucht und Schweinemast,
sonstigen Maßnahmen, die geeignet sind, die Schwierigkeiten im Ab—
satz von Vieh und Fleisch zu beheben. J
II.
Die Verteilung dieser Mittel und die Entscheidung darüber, für welche
Darlehen die Übernahme einer Reichsgarantie beantragt wird, erfolgt nach
einem einheitlichen Gesamtplan im Rahmen der wirtschaftlichen Ziele dieser
Richtlinien durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
nit Zustimmung eines mit den Landesregierungen vereinbarten Länder⸗
ausschusses.
Für zentrale Organisationen, deren Notwendigkeit der Länderausschuß
in Verbindung mit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft anerkannt hat, sind die erforderlichen Summen zur Verfügung zu
tellen. Eine schlüsselmäßige Verteilung auf die Länder erfolgt nicht.
Vor Entscheidungen über Maßnahmen von allgemeiner Bedeutung ist
ein Sachverständigenausschuß zu hören, bestehend aus den Spitzenorganisa—
tionen der Landwirtschaft, den Zentralstellen der Viehabsatzorganisationen
an den großen Schlachtviehmärkten, des Viehhandels, des Fleischergewerbes,
der Fleischwarenindustrie und der Verbraucherorganisationen. Der Aus—
schuß hat zu bestehen
1.aus 9 Vertretern der Landwirtschaft, und zwar
vom Deutschen Landwirtschaftsrat, vom Reichs⸗-Landbund, von der
Vereinigung der Deutschen Bauernvereine, von der Deutschen Bauern⸗
schaft, vom Reichsverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften,
vom Generalverband der Raiffeisengenossenschaften, von den für die
großen Schlachtviehmärkte vereinigten Viehabsatzorganisationen von
Berlin, Königsberg, Hamburg, Köln, Hannover und München, von
der Vereinigung Deuischer Schweinezüchter und -mäster;
aus 8 Vertretern des Handels, des Gewerbes und der Konsumenten,
und zwar vom Bund der Viehhändler Deutschlands, von der Wirt—⸗
schaftsvereinigung der Viehagenten, vom Deuischen Fleischerverband,
vom Reichsverband der Deutschen Fleischwarenindustrie. vom Reichs⸗