Full text: Das landwirtschaftliche Notprogramm

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9 Die bereitgestellten Reichsmittel und die UÜbernahme von Garantieen 
des Reichs für Darlehn sollen dienen: 
a) der Marktbeobachtung, insbesondere auch im Zusammenwirken mit 
den gesetzlichen Berufsvertretungen, 
b) der Organisation des Viehauftriebs und der Fleischzufuhr auf den 
großen Märkten, 
der Förderung von Einrichtungen zur Verwertung und Verarbeitung 
von Schlachtvieh, 
der Förderung des direkten Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch 
zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und Vereinigungen 
der Fleischer und Verbraucher andererseits, 
der Entlastung des Inlandsmarktes durch Gewinnung neuer Absatz— 
gebiete für Schlachtschweine sowie für frisches und zubereitetes 
Schweinefleisch, 
der Rationalisierung von Schweinezucht und Schweinemast, 
sonstigen Maßnahmen, die geeignet sind, die Schwierigkeiten im Ab— 
satz von Vieh und Fleisch zu beheben. J 
II. 
Die Verteilung dieser Mittel und die Entscheidung darüber, für welche 
Darlehen die Übernahme einer Reichsgarantie beantragt wird, erfolgt nach 
einem einheitlichen Gesamtplan im Rahmen der wirtschaftlichen Ziele dieser 
Richtlinien durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft 
nit Zustimmung eines mit den Landesregierungen vereinbarten Länder⸗ 
ausschusses. 
Für zentrale Organisationen, deren Notwendigkeit der Länderausschuß 
in Verbindung mit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirt- 
schaft anerkannt hat, sind die erforderlichen Summen zur Verfügung zu 
tellen. Eine schlüsselmäßige Verteilung auf die Länder erfolgt nicht. 
Vor Entscheidungen über Maßnahmen von allgemeiner Bedeutung ist 
ein Sachverständigenausschuß zu hören, bestehend aus den Spitzenorganisa— 
tionen der Landwirtschaft, den Zentralstellen der Viehabsatzorganisationen 
an den großen Schlachtviehmärkten, des Viehhandels, des Fleischergewerbes, 
der Fleischwarenindustrie und der Verbraucherorganisationen. Der Aus— 
schuß hat zu bestehen 
1.aus 9 Vertretern der Landwirtschaft, und zwar 
vom Deutschen Landwirtschaftsrat, vom Reichs⸗-Landbund, von der 
Vereinigung der Deutschen Bauernvereine, von der Deutschen Bauern⸗ 
schaft, vom Reichsverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften, 
vom Generalverband der Raiffeisengenossenschaften, von den für die 
großen Schlachtviehmärkte vereinigten Viehabsatzorganisationen von 
Berlin, Königsberg, Hamburg, Köln, Hannover und München, von 
der Vereinigung Deuischer Schweinezüchter und -mäster; 
aus 8 Vertretern des Handels, des Gewerbes und der Konsumenten, 
und zwar vom Bund der Viehhändler Deutschlands, von der Wirt—⸗ 
schaftsvereinigung der Viehagenten, vom Deuischen Fleischerverband, 
vom Reichsverband der Deutschen Fleischwarenindustrie. vom Reichs⸗
	        
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