Full text: Documenti ispano-genovesi dell'Archivio di Simancas

I 
t 
18 
V. Tabak und Tabakfabrikate. 
Tarif mässigc B e ii e n n u ti g 
all ge- 
meiner 
Papier aus Stengeln und liijtpen der Tabak- 
Í blatter 
I Auiiiurkung. In Fällen einer besonderen liewillignng sind 
I in der Einfuhr überdies folgende Licenzgehiiliren per 
' 1 Kilogramm netto zu entrichten: 
Für Cigarren und Cigaretten fl. II.— 
r andere Tahakfuhrikate 8.4(1 
« Kautabak 
Tabak und Tabakfabrikate müssen auch nach vorstehen 
den Unterabtheilungen erklärt werden. 
Für Ci garren : 
kg. 
10(1 
ü. 
52 
kr. 
50 
nur gegen 
besondere 
Bewilligung 
1 1 
trags- 
mässiger 
fl. I kr. 
24 in kleinen Holzkistehen. ¡ 
12 in kleinen I’appkästchen oder Körbchen. ' 
' Befinden sich die in kleinen Holzkistchen, l'appkästchen | 
I oder Körbchen verpackten Cigarren noch in einer weiteren ' 
j Umschliessung von Fässern, Kisten. Körben oder Ballen, so 
steht es den Parteien frei, entweder das Uesammtgewicht 
der Cigarren sammt beiden Umschliessungen oder nebst j 
diesem Bruttogewichte auch ge.sondert das Bruttogewicht i 
,i der kleinen Holzkistchen, Pappkästchen oder Körbchen zu ' 
erklären. Im ersteren Falle sind auch noch die oben fest- I 
gesetzten Tara-Percente. und zwar vom Gesamint-Brutto- I 
gewichte zu berechnen ; im letzteren Falle jedoch ist die 
Tara nur mit 24, beziehungsweise 12 Percent zu bemessen, 
jj Einzelne, blos mit Leinwand überzogene Kistchen, Papp 
kästchen oder Körbchen werden nicht als Ballen behandelt. 
In der Ausfuhr frei. ' 
Deutschland. 
'25v2a'| 
25v2ß1 
25 V ll! 
25v2ßj| 
25 vl i 
25v2ß 
l’abak, fabricirter : 
1. Cigarren und Cigaretten 
2. aniierer, als : Bauchtabak in Bollen, abge 
rollten, ganz oder halb entrijtpten oder ge 
schnittenen Blättern ; eingesalzene, saucirte 
oder einer sonstigen Bearbeitung unter 
worfene Tabakblätter; Carotten oder Stan 
gen zu Schnupftabak ; Tabakmehl und Ab 
fälle vonTabakfabrikaten; Kautabak ; Schnupf 
tabak 
Tabakabfälle von unbearbeiteten Tabakblättern 
„ von Fabrikaten, auch gemischt mit 
Abfall von Bohtabak 
j abakblätter, unbearbeitete, auch dergleichen 
nur über Bauch getrocknete, sowie in Puj»- 
pen oder Stengeln 
Tabakblätter, bearbeitete, als: abgerollte, ganz 
oder halb entripjite, geschnittene, einge 
salzene, saucirte u. dergl. (Tabakfabrikate) 
Anmerkung. Zu den eingesalzoiien Tahakhlättern sind alle 
diejenigen zu rechnen, welche mehr als 1% Salz enthalten. 
Für Tahaklilätter, nnhearheitete und Stengel- 
22 in Kisten. 
12 in schweren Fässern, Seronen (nicht von Thierhäuten) 
und Kanasserkörben. 
8 in leichten Fässern. 
9 in Körben. 
8 in Thierhäuten. 
4 in Ballen aus Schilf, Bast und Binsen. 
2 in Ballen oder Säcken von schwerem Leinen. 
1 in Säcken von leichtem Leinen. 
Kg- 
100 
Jlk. 
1270 
100 180 
100 |; 85 
100 ill 80 
100 
100 
85 
180 
l*fg, Mk. Pfg.
	        
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