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schichte seien folgende, für Jeden, welcher sich für deutsche Kolo-
nialpolitik interessirt, geradezu unentbehrlichen Schriften em
pfohlen: I. Wagner. Deutsch-Ostafrika. Geschichte der
Gesellschaft für deutsche Kolonisation und der Deutsch-Ostafrika-
Nischen Gesellschaft; K. Peters. Deutsch-National, kolo
nialpolitische Aufsätze; die erschienenen drei Jahrgänge der
„Kolonialpolitischen Korrespondenz."
Die in Ostafrika unter deutschen Schutz gestellten Gebiete
zerfallen in zwei durch eine englische ..Interessensphäre" von ein-
ander geschiedene Hälften. Die südlichere Hälfte wird im Süden
von dem portugiesischen Gebiet durch den Rovuma geschieden,
im Westen von dem Kongo sta at durch den einen Theil des
N passa-Sees und den Tanganjika-See, sowie durch eine
die Nordspitze des ersteren mit der Südspitze des letzteren ver
bindende Linie, im Norden von der englischen „Interessensphäre"
durch eine Linie, welche von der Mündung des Flusses Wang a
ausgehend nach dem Jipe-See läuft, von da um das Kili-
mandjaro-Gebirge nördlich herum führt und an demjenigen
Punkte endet, wo der l. Grad südlicher Breite das Ostufer des
Viktoria Nyanza-Sees trifft. Allerdings ist dem Sultan
von Zanzibar ein 10 englische Meilen breiter Küstenstrich
zugesprochen morden, jedoch hat die Deutsch-Ostafrikanische Ge-
sellschaft am 15. August 1888 in Folge Pachtvertrages mit dem
Sultan auch hier die Zollverwaltung und sonstige Administra
tion übernommen. Nördlich von der englischen „Interessen
sphäre". also nördlich vom Osi und Tana, ist bis jetzt nur das
Gebiet des Sultans Achmed von Witu direkt dem deut-
schen Schutze unterstellt worden. Die wirthschaftliche Ausnutzung
dieses -chutzlandes hat nebst mehreren Einzelpersonen eine Ge-
sellschaft in die Hand genommen, welche das seiner Zeit von