fullscreen : Die englische Agrarenquete von 1913

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Erster  Teil.

üblich.  Der  Arbeiter  mit  einer  Dienstwohnung  ist  doppelt  gebunden.
Der  Arbeitgeber  kann  ihn  gleichzeitig  aus  Arbeit  und  Heim  entlassen,
und  zwar  mit  8  tägiger  Kündigung.  Der  Arbeiter  wagt  daher  oft
nicht,  höheren  Lohn  oder  Reparaturen  zu  verlangen,  teilzunehmen
an  den  Wahlen,  oder  selbst  um  ein  8mall  Holding  oder  Allotment
sich  zu  bewerben.
Die  Dienstwohnung  hemmt  nicht  allein  die  Freiheit  des  Arbeiters,
sondern  auch  die  von  Frau  und  Kindern,  da  der  Sohn  oft  verpflichtet
ist,  neben  dem  Vater  zu  arbeiten.  Da  der  Farmer  die  Dienstwohnung
für  seine  jeweiligen  Arbeiter  benötigt,  werden  oft  alte  Leute  nach
langer  Arbeitszeit  hinausgesetzt.
Bedeutsamerweise  hat  unter  anderen  Lord  Jslington  seinen  Verwalter ­
  dahin  instruiert,  die  Cottage«  auf  seinen  Gütern  nicht  an  die
Farmer,  sondern  direkt  an  die  Arbeiter  zu  vermieten.  Mancher  Arbeiter
zahlt  bei  niedrigem  Lohn  lieber  die  ortsübliche  Miete,  als  daß  er  eine
ihn  in  seiner  Freiheit  beschränkende  freie  Wohnung  genießt.  Jedoch  zwingt
die  schon  besprochene  allgemeine  Knappheit  der  Cottage«  Tausende,  in
der  Gebundenheit  zu  verharren.  Jesse  Collings  empsiehlt  deshalb  eine
gesetzliche  Kündigung  von  drei  Monaten  für  beide  Parteien  einzuführen.
Aus  allem  Bisherigen  geht  hervor,  daß  der  Neubau  der  so  dringend
benötigten  großen  Anzahl  von  Cottage«  eine  bedeutende  Steigerung  der
Freiheit  des  Arbeiters  mit  sich  bringen  würde.  Wir  schlagen  vor,  daß
alle  Cottage«  im  Mietswerte  bis  zu  200  Mk.  einer  sechsmonatlichen
Kündigungsfrist  unterliegen  sollen,  ausgenommen  bei  mutwilliger  Beschädigung ­
  der  Wohnung  oder  rückständiger  Miete.  Das  Einbegreifen
der  Cottage«  in  die  Farmpacht  sollte  gesetzlich  verboten  werden  x )..
J )  Wenn  der  Farmer  nicht  mehr  den  für  Viehpflege,  die  Pferdearbeit  und
Anderes  nötigen  Familien  Wohnungen  anzubieten  hat,  hängt  er  mit  der  Deckung
seines  Arbeitsbedarfes  völlig  in  der  Luft.  Eine  solche  Vorschrift  wurde  wahrscheinlich ­
  einer  Entwertung  der  Pachtungen  gleichkommen.  Ist  in  der  Tat  aus
der  Knappheit  der  ländlichen  Wohnungen  eine  Notlage  der  Arbeiter  herzuleiten,
so  möge  die  Regierung  nur  ihre  Prophezeiung  wahr  machen,  in  den  nächsten
Jahren  für  den  Bau  von  120000  neuen  Arbeiterhäuschen  zu  sorgen.  Dann  hat
ja  wohl  jeder  Arbeiter  die  Wahl,  ob  er  in  der  ihm  angebotenen  Dienstwohnung
oder  in  die  von  der  Lokalbehörde  mit  Staatsunterstützung  gebaute  „unabhängige"
Mietwohnung  ziehen  will.
            
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