land und Österreich auch in gotischer) Schrift geschrieben werden. Post-
lagernde Sendungen haben den französischen Vermerk „Poste restante”
aufzuweisen. Auslandspostkarten privater Herstellung müssen auf der
Vorderseite die französische Aufschrift „Carte Postale”, bzw. „Carte
Postale avex reponse payee' tragen. Unerläßlich ist die russische Über-
setzung der Namen des Empfängers und des Bestimmungsortes,
Die Auslandsgebühren betragen: Briefe für die ersten 20 g 20 Kop.,
für jede weiteren angefangenen 20 g 10 Kop., Postkarten: einfache
12 Kop., mit Rückantwort 12 Kop. für jeden Teil; Drucksachen usw.: jede
angefangenen 50 g 4 Kop., für Geschäftspapiere jedoch mindestens
20 Kop., für Warenproben 8 Kop.; Einschreiben 20 Kop. jede Sendung.
Pakete, Die Formulare der Begleitadressen und Zollerklärungen
(bulletins d’expedition, declarations en douane) sind in allen Postämtern
erhältlich. Ihre Ausfüllung soll grundsätzlich in französischer Sprache
erfolgen; bei Sendungen nach Lettland, Estland und Litauen kann auch
die russische Sprache angewandt werden, Jedem Paket muß eine Zoll-
erklärung beigefügt werden, in der das Bestimmungsland, die handels-
äbliche oder technische Bezeichnung des Inhalts, das Nettogewicht oder
die Stückzahl, das Bruttogewicht sowie der Name und die genaue
Adresse des Absenders anzugeben sind. Alle aus dem Auslande kom-
menden Drucksachen usw. und Pakete unterliegen der Verzollung; die
Gebühr für Zollbehandlung beträgt 20 Kop.
Postpakete werden ohne Vorlegung einer Einfuhrlizenz nur dann
durchgelassen, wenn sie keinen Warencharakter tragen.
Als Warensendungen gelten auch solche Postpakete, welche massen-
weise von derselben Firma geschickt werden. obwohl iedes einzelne Pa-
ket keinen Warencharakter trägt,
Zu Postpaketen, welche keinen Warencharakter tragen, gehören
auch Warenmustersendungen.
Alle Gesuche über die Ein- und Ausfuhr von Postpaketen, die keinen
Warencharakter tragen, werden von der Zollverwaltung geprüft,
Luftpostbeförderung auf der Linie Moskau-Königsberg,
Zugelassen sind: einfache und ‚eingeschriebene Briefe und Postkarten mit
dem Bestimmungsland: Lettland, Litauen, Deutschland und seine Nach-
barländer: England, Holland, Dänemark, Österreich, Italien, Tschecho-
slowakei, Schweiz, Frankreich, Belgien, Schweden, Polen usw. Die Zu-
satzgebühr beträgt 10 Kop, für die angefangenen 20 g. Annahmestellen
für Luftpost bestehen außer in Moskau (Hauptpostamt und Nebenpost-
ämter) in folgenden Städten: Leningrad, Kiew, Charkow, Woronesh,
Smolensk, Witebsk, Minsk, Wologda, Rostow a. Don, Orel, Kursk, Twer,
Tula, Rjasan, Saratow, Nishnij-Nowgorod, Der Luftpostverkehr ruht
während der Monate vom 1. Novembher bis 1 Mai.
2. Telegraphenverkehr mit dem Auslande.
Bestimmungen über den internationalen Tele-
graphenverkehr. Telegrammannahme erfolgt nach allen Ländern,
die dem Weltpostverein angeschlossen sind. Die Telegramme sind in
lateinischer Schrift abzufassen. Der Bestimmungsort hat nach der Adresse
des Empfängers zu stehen.
ZI