Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

land und Österreich auch in gotischer) Schrift geschrieben werden. Post- 
lagernde Sendungen haben den französischen Vermerk „Poste restante” 
aufzuweisen. Auslandspostkarten privater Herstellung müssen auf der 
Vorderseite die französische Aufschrift „Carte Postale”, bzw. „Carte 
Postale avex reponse payee' tragen. Unerläßlich ist die russische Über- 
setzung der Namen des Empfängers und des Bestimmungsortes, 
Die Auslandsgebühren betragen: Briefe für die ersten 20 g 20 Kop., 
für jede weiteren angefangenen 20 g 10 Kop., Postkarten: einfache 
12 Kop., mit Rückantwort 12 Kop. für jeden Teil; Drucksachen usw.: jede 
angefangenen 50 g 4 Kop., für Geschäftspapiere jedoch mindestens 
20 Kop., für Warenproben 8 Kop.; Einschreiben 20 Kop. jede Sendung. 
Pakete, Die Formulare der Begleitadressen und Zollerklärungen 
(bulletins d’expedition, declarations en douane) sind in allen Postämtern 
erhältlich. Ihre Ausfüllung soll grundsätzlich in französischer Sprache 
erfolgen; bei Sendungen nach Lettland, Estland und Litauen kann auch 
die russische Sprache angewandt werden, Jedem Paket muß eine Zoll- 
erklärung beigefügt werden, in der das Bestimmungsland, die handels- 
äbliche oder technische Bezeichnung des Inhalts, das Nettogewicht oder 
die Stückzahl, das Bruttogewicht sowie der Name und die genaue 
Adresse des Absenders anzugeben sind. Alle aus dem Auslande kom- 
menden Drucksachen usw. und Pakete unterliegen der Verzollung; die 
Gebühr für Zollbehandlung beträgt 20 Kop. 
Postpakete werden ohne Vorlegung einer Einfuhrlizenz nur dann 
durchgelassen, wenn sie keinen Warencharakter tragen. 
Als Warensendungen gelten auch solche Postpakete, welche massen- 
weise von derselben Firma geschickt werden. obwohl iedes einzelne Pa- 
ket keinen Warencharakter trägt, 
Zu Postpaketen, welche keinen Warencharakter tragen, gehören 
auch Warenmustersendungen. 
Alle Gesuche über die Ein- und Ausfuhr von Postpaketen, die keinen 
Warencharakter tragen, werden von der Zollverwaltung geprüft, 
Luftpostbeförderung auf der Linie Moskau-Königsberg, 
Zugelassen sind: einfache und ‚eingeschriebene Briefe und Postkarten mit 
dem Bestimmungsland: Lettland, Litauen, Deutschland und seine Nach- 
barländer: England, Holland, Dänemark, Österreich, Italien, Tschecho- 
slowakei, Schweiz, Frankreich, Belgien, Schweden, Polen usw. Die Zu- 
satzgebühr beträgt 10 Kop, für die angefangenen 20 g. Annahmestellen 
für Luftpost bestehen außer in Moskau (Hauptpostamt und Nebenpost- 
ämter) in folgenden Städten: Leningrad, Kiew, Charkow, Woronesh, 
Smolensk, Witebsk, Minsk, Wologda, Rostow a. Don, Orel, Kursk, Twer, 
Tula, Rjasan, Saratow, Nishnij-Nowgorod, Der Luftpostverkehr ruht 
während der Monate vom 1. Novembher bis 1 Mai. 
2. Telegraphenverkehr mit dem Auslande. 
Bestimmungen über den internationalen Tele- 
graphenverkehr. Telegrammannahme erfolgt nach allen Ländern, 
die dem Weltpostverein angeschlossen sind. Die Telegramme sind in 
lateinischer Schrift abzufassen. Der Bestimmungsort hat nach der Adresse 
des Empfängers zu stehen. 
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