gehändigt oder per Post zugesandt, Die Fragebogen müssen erschöpfend
ınd genau ausgefüllt werden. Anträge, denen lückenhaft oder unvollständig
ausgefüllte Fragebogen beigefügt sind, werden nicht berücksichtigt,
3. Für Ausländer, die in Handelsangelegenheiten (Anknüpfung von
Handelsbeziehungen mit Handels- und Industrieunternehmungen in der
UdSSR, Konzessionsangelegenheiten usw.) nach der Union der SSR, reisen
wollen, ist die Beibringung einer Befürwortung der Handelsvertretung
der UdSSR. (Berlin SW 68, Lindenstr. 20-25) dienlich, Ausländer,
die die Einreiseerlaubnis nach der UdSSR. in Handelsangelegenheiten
beantragen, haben außer den gewöhnlichen Fragebogen noch drei Ergänzungsiragebogen
auszufüllen, die zum Gutachten der Handelsvertretung
notwendig sind,
Anträge um Einreisebewilligung in die Union der SSR. von qualifizierten
Arbeitern, Technikern und Spezialisten werden nur unter der
Bedingung, daß der Nachweis dafür erbracht wird, daß den Antragstellern
in der Union der SSR, bereits Arbeit zugesichert ist (von
den zuständigen Amtsstellen der UdSSR. amtlich beglaubigt) und daß
Antragsteller dortselbst Unterkunft und Verpflegung findet, zur Entscheidung
an das Volkskommissariat des Auswärtigen weitergeleitet,
4, Zwecks Erlangung des Durchreisevisums durch das Gebiet der
Union der SSR. haben die Ausländer ebenfalls drei Fragebogen auszufüllen
und mit Photographien versehen der Konsular-Abteilung der Botschaft
der UdSSR. bzw. den obengenannten Konsulaten einzureichen.
5, Im Falle der Erteilung einer Einreisebewilligung nach der
UdSSR. erteilt die Paßstelle der Botschaft der UdSSR. in Berlin, bzw.
lie obengenannten Konsulate, das ‚Einreisevisum in die Union
der SSR. Im Visum ist ein bestimmter Termin, gültig für den Aufenthalt
in der Union der SSR. angegeben. Ausländer, die längere Zeit
in der Union der SSR, bleiben wollen, erhalten die Genehmigung dazu
von den örtlichen Gouvernementsverwaltungsabteilungen, Die Ausreisevisa
erhalten sie ebenfalls daselbst, Im Visum ist die Grenzstelle,
über welche der Antragsteller die Grenze der Union der SSR. zu passiren
hat, gleichfalls angeführt. .
6. Für das Visieren der Pässe der deutschen Staatsangehörigen wird
2ine Gebühr von 5 Goldrubel (2,5 Doll.) erhoben nebst 10% Zuschlag für
las Russ. Rote Kreuz. Für jede Änderung der bereits erteilten Visa wie
Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder Umänderung des Grenzübertrittsortes
wird ergänzend der halbe Betrag der Visumgebühr erhoben.
7. In allen Einreiseangelegenheiten sind ausschließlich die Konsular-Abteilung
der Botschaft der Union der SSR. in Berlin bzw. die obengenannten
Konsulate zuständig. Weder der Botschafter der Union der
SSR. noch die Sekretäre der Botschaft der Union der SSR. empfangen
Beenche in diesen Angelegenheiten.
b) Mitnahme von Reisegepäck,
Einreisende Personen dürfen ohne Erlaubnis des Volkskommissaciats
für Außenhandel zoll- und akzisefrei alle zur Einfuhr zugelassenen
Gegenstände, soweit sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind
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