Full text : Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Georgiens, Aserbeidshans, Armeniens und des
Fernen Ostens‘, abgeschlossen am 5, November 1922, dehnt den
Rapallo-Vertrag auch auf diese Staaten aus,
Abkommen zwischen der Regierung der RSFSR.
und dem Deutschen Reiche betreffs der in die Hände der
Gegenseite geratenen Handelsschiffe, vom 23. April 1923,
Am 12, Oktober 1925 ist in Moskau ein Vertrag zwischen der Union
ier Sozialistischen Sowjet-Republiken und dem Deutschen Reiche unterzeichnet
 worden, der außer allgemeinen Bestimmungen sieben wirtschafts-,
 handels- und verkehrspolitische Abkommen enthält. Gleichzeitig
 sind auch ein Konsularvertrag und ein Abkommen über Rechtshilfe
in bürgerlichen Angelegenheiten unterzeichnet worden, Das Inkrafttreten
 dieser Verträge, die von beiden Seiten ratiliziert werden müssen,
ıst voraussichtlich in kürzester Frist zu erwarten,
2. Vertrag mit England,
Das „Handelsabkommen zwischen der Regierung Seiner Britischen
Majestät und der Regierung der RSFSR. vom 16. März 1921.” (Unverändert.)


3. Vertrag mit Österreich, .
„Vorläufiges Abkommen zwischen der RSFSR. einerseits und der
Österreichischen Republik anderseits, abgeschlossen zu Wien am 7. Dezember
 1921.‘ (Unverändert.)

4, Vertrag mit Italien,
Handelsvertrag der UdSSR. mit Italien und Schitfahrtsabkommen vom
7. März 1924. (Unverändert.]}

5. Vertrag mit der Tschechoslowakei,
Vorläufiges Abkommen zwischen der RSFSR. und der Tschechoslowakei
 vom 5. Juni 1922. (Unverändert.}

6. Vertrag mit Schweden,
Das „Handelsabkommen zwischen der UdSSR. und Schweden vom
5. März 1924. (Unverändert)

7. Vertrag mit Norwegen.
Das „Vorläufige Abkommen zwischen der RSFSR. und Norwegen
‚om 2. September 1921. {(Unverändert.)

Das „Vorläufige Abkommen zwischen der RSFSR. und Dänemark
vom 23, April 1923.‘ (Unverändert.)

8. Vertrag mit Dänemark.

A
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.