Full text : Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Außer diesen Handelsabkommen im eigentlichen Sinne enthalten
noch die Friedensverträge mit Estland (Art. XVI), mit Litauen (Art, XI)
und mit Lettland (Art. XVII), mit Polen (Art. 21, 22) Bestimmungen über
die Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen.
Darüber hinaus ist die UdSSR, gegenwärtig mit den nachstehenden
östlichen Staaten durch Abkommen verbunden, die handelspolitische
Momente in sich enthalten:
1. Mit Afghanistan: Friedensvertrag vom 28, 2. 1921 zu Moskau,
 ratifiziert in Kaboul am 14. 9. 1921.
2. Mit der Mongolei: Freundschaftsabkommen zu Moskau vom
3. 10, 1921.
3, Mit Persien: Vertrag vom 16, 3. 1921 zu Moskau,
4. Mit der Türkei: Vertrag vom 26, 2. 1921 zu Moskau.
53. Mit China: Allgemeines Abkommen vom 31. 5, 1924,
5. Mit Japan: Allgemeines Abkommen vom 27. 3, 1925,

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