Artikel 12
Dieses Abkommen, das in deutscher und russischer Sprache ab-
geschlossen wird, tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikations-
urkunden in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren, Der Aus-
tausch der Ratifikationsurkunden wird in Berlin erfolgen,
Wird das Abkommen von keinem der vertragschließenden Teile ein
Jahr vor Ablauf des fünfjährigen Zeitraums gekündigt, so bleibt es in
Geltung bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage an, wo es von einem
der beiden Teile gekündigt wird,
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen
Vertrag unterzeichnet. ;
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Moskau am 12, Oktober 1925.
gez, Brockdorffi-Rantzau gez. M, Litwinoff
gez. von Koerner gez. Hanetzky.