Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Artikel 12 
Dieses Abkommen, das in deutscher und russischer Sprache ab- 
geschlossen wird, tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikations- 
urkunden in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren, Der Aus- 
tausch der Ratifikationsurkunden wird in Berlin erfolgen, 
Wird das Abkommen von keinem der vertragschließenden Teile ein 
Jahr vor Ablauf des fünfjährigen Zeitraums gekündigt, so bleibt es in 
Geltung bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage an, wo es von einem 
der beiden Teile gekündigt wird, 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen 
Vertrag unterzeichnet. ; 
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Moskau am 12, Oktober 1925. 
gez, Brockdorffi-Rantzau gez. M, Litwinoff 
gez. von Koerner gez. Hanetzky.
	        
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