dischen Firmen von Weltruf angekaufte. Waren bestimmter Marken
ausgenommen, Die Prüfung und Abnahme der nach der UdSSR. ein-
zuführenden Waren sind vorzunehmen durch die Abnahmekommissionen
der ausländischen Handelsvertetungen, sowie durch die Warenabnehmer
derjenigen staatlichen Behörden und Organisationen, wie auch der ge-
mischten Gesellschaften, die berechtigt sind, selbständig auf dem Aus-
landsmarkt aufzutreten. Dem Volkskommissariat für Handel steht die
Kontrolle über die ordnungsmäßige Übernahme und Markierung sowie
die Qualität der Waren zu, welche von den staatlichen Organisationen
angekauft und selbständig übernommen und geprüft werden. Die
Normen und Regeln der Abnahme und Prüfung von Waren sind durch
das Volkskommissariat für Handel gemeinsam mit den entsprechenden
interessierten Organisationen ‚ausgearbeitet. Alle übernommenen Ma-
terialien und Fabrikate, sowie die der. Prüfung unterzogenen Waren-
muster sind zu markieren und zu plombieren, Die Markierung und
Plombierung erfolgt gemäß den vom Volkskommissariat für Handel
festgesetzten Bestimmungen.
C) Formen und Bedingungen der Beteiligung ausländischer Firmen
am Außenhandel der UdSSR,
a) Gemischte Gesellschaften.
Die Bildung von gemischten Gesellschaften unter Beteiligung von
Ausländischen Firmen wird in der russischen Gesetzgebung erstmalig in
Zen Resolution des IX. Sowjet-Kongresses, später durch Beschluß des
York p-Fxekutivkomitees der UdSSR, .betreffs Außenhandel vom
An $*ommissariat für Handel zugelassen zur Beschaffung von
usfuhrwaren im Inlande, zu deren Absatz im Auslande und
zur Einfuhr von für den Wiederaufbau der Volkswirtschaft und
deren inneren Warenaustausch erforderlichen Gütern. Derartige
Gesellschaften können nach vorheriger Genehmigung des Haupt-
konzessionskomitees und des Rates der Volkskommissare auch
durch ‚andere wirtschaftliche Organisationen gebildet werden.
als ie Siruktur dieser gemischten Gesellschaften (sowohl für Handel
ZeneEe Sr Industrie) ist im Abschnitt über die Modalitäten der Kon-
ten Hand, Te ung dargelegt; hier befassen wir uns nur mit jenen gemisch-
nd e gesellschaften, die sich in der Praxis herausgebildet haben,
ai ühren die allgemeinen Bedingungen der Handelskonzessionen
leser Art an.
.. Das kennt gemischte Gesellschaften für Export und Import
auß halb arengattungen und Gesellschaften für den Transithandel;
N an der unmittelbaren Handelsoperationen stehen die Transport-
kehr A ensellschaft „Derutra‘ und die Gesellschaft für den Luftver-
von ru „ Als Beteiligte an gemischten Gesellschaften können
komisca, en Et UdSSR. die Bundes-Volkskommissariate (das Volks-
Oberste vn Ta Handel, das Volkskommissariat für Verkehrswesen, der
nehmun 0 swirtschaftsrat usw,) sowie einzelne staatliche Unter-
Die Mon und deren Vereinigungen (Trusts und. Syndikate) auftreten.
ehrzahl dieser gemischten Gesellschaften sind als russische
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