Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

dischen Firmen von Weltruf angekaufte. Waren bestimmter Marken 
ausgenommen, Die Prüfung und Abnahme der nach der UdSSR. ein- 
zuführenden Waren sind vorzunehmen durch die Abnahmekommissionen 
der ausländischen Handelsvertetungen, sowie durch die Warenabnehmer 
derjenigen staatlichen Behörden und Organisationen, wie auch der ge- 
mischten Gesellschaften, die berechtigt sind, selbständig auf dem Aus- 
landsmarkt aufzutreten. Dem Volkskommissariat für Handel steht die 
Kontrolle über die ordnungsmäßige Übernahme und Markierung sowie 
die Qualität der Waren zu, welche von den staatlichen Organisationen 
angekauft und selbständig übernommen und geprüft werden. Die 
Normen und Regeln der Abnahme und Prüfung von Waren sind durch 
das Volkskommissariat für Handel gemeinsam mit den entsprechenden 
interessierten Organisationen ‚ausgearbeitet. Alle übernommenen Ma- 
terialien und Fabrikate, sowie die der. Prüfung unterzogenen Waren- 
muster sind zu markieren und zu plombieren, Die Markierung und 
Plombierung erfolgt gemäß den vom Volkskommissariat für Handel 
festgesetzten Bestimmungen. 
C) Formen und Bedingungen der Beteiligung ausländischer Firmen 
am Außenhandel der UdSSR, 
a) Gemischte Gesellschaften. 
Die Bildung von gemischten Gesellschaften unter Beteiligung von 
Ausländischen Firmen wird in der russischen Gesetzgebung erstmalig in 
Zen Resolution des IX. Sowjet-Kongresses, später durch Beschluß des 
York p-Fxekutivkomitees der UdSSR, .betreffs Außenhandel vom 
An $*ommissariat für Handel zugelassen zur Beschaffung von 
usfuhrwaren im Inlande, zu deren Absatz im Auslande und 
zur Einfuhr von für den Wiederaufbau der Volkswirtschaft und 
deren inneren Warenaustausch erforderlichen Gütern. Derartige 
Gesellschaften können nach vorheriger Genehmigung des Haupt- 
konzessionskomitees und des Rates der Volkskommissare auch 
durch ‚andere wirtschaftliche Organisationen gebildet werden. 
als ie Siruktur dieser gemischten Gesellschaften (sowohl für Handel 
ZeneEe Sr Industrie) ist im Abschnitt über die Modalitäten der Kon- 
ten Hand, Te ung dargelegt; hier befassen wir uns nur mit jenen gemisch- 
nd e gesellschaften, die sich in der Praxis herausgebildet haben, 
ai ühren die allgemeinen Bedingungen der Handelskonzessionen 
leser Art an. 
.. Das kennt gemischte Gesellschaften für Export und Import 
auß halb arengattungen und Gesellschaften für den Transithandel; 
N an der unmittelbaren Handelsoperationen stehen die Transport- 
kehr A ensellschaft „Derutra‘ und die Gesellschaft für den Luftver- 
von ru „ Als Beteiligte an gemischten Gesellschaften können 
komisca, en Et UdSSR. die Bundes-Volkskommissariate (das Volks- 
Oberste vn Ta Handel, das Volkskommissariat für Verkehrswesen, der 
nehmun 0 swirtschaftsrat usw,) sowie einzelne staatliche Unter- 
Die Mon und deren Vereinigungen (Trusts und. Syndikate) auftreten. 
ehrzahl dieser gemischten Gesellschaften sind als russische 
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