beziehungen gestanden hat, evtl. Angabe der betreffenden Firmen oder
Behörden; fi) Angabe, ob die Firma nach 1917 mit der UdSSR. oder
deren Vertretungen im Auslande in Handelsbeziehungen gestanden hat.
evtl. nähere Angaben; g) Art der Handelstätigkeit (Export, Import
Binnenhandel), die die Firma in der UdSSR. auszuüben beabsichtigt
Tätigkeitsbereich, Art der Waren, zu gründender Handelsapparat, Um-
fang der Tätigkeit, im Geschäft investiertes Kapital, Art der Handels-
geschäfte (für eigene Rechnung oder auf Kommission); h) ob und
zu welchen Bedingungen die Firma den Vertrieb ihrer Waren einem
der staatlichen Organe übertragen oder ob sie dazu Privatpersonen her-
anziehen will; in letzterem Falle ist Vor- und Zuname sowie Wohnsitz
der betreffenden Person anzugeben.
Die Genehmigung solcher Vertretungen wird für die Dauer von ein
bis drei Jahren erteilt. Falls die Firma beabsichtigt, diese Frist ver-
längern zu lassen, hat sie zwei Monate vor Ablauf des Vertrages eine
entsprechende Eingabe bei dem Volkskommissariat für Handel zu
machen. Wenn die Firma nach Ablauf von drei Monaten vom Tage der
Erlaubniserteilung ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat, verliert
der Vertrag seine Gültigkeit. Der Vertreter der Firma muß mit einer
unbeschränkten Vollmacht sowohl der Regierung der UdSSR, als auch
Privatpersonen gegenüber für alle aus der Tätigkeit der Firma sich er-
gebenden gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten aus-
gestattet sein. Für ihre Tätigkeit in der UdSSR. haftet die Firma nach
;}en Gesetzen der UdSSR. mit ihrem gesamten beweglichen und unbe-
‘veglichen Vermögen, gleichviel wo sich dasselbe befindet.
Die. Erlaubnis, Handelsoperationen auf dem Gebiete der UdSSR
auszuüben, erlischt: a) nach Ablauf der vereinbarten Frist, b) falls die
Firma im Auslande aufgelöst wird, c) falls die Firma die Bedingungen
unter denen sie zur Handelstätiskeit zugelassen wurde, verletzt.
c) Verträge über Beschaffungs- und Exportorganisationen.
Der Abschluß von Verträgen über einzelne Beschaffungs- und Ex-
Dortorganisationen erfolgt unter nachstehenden Bedingungen: Als
Kontrahent seitens der UdSSR. können entweder die Handelsvertretung
der UdSSR, oder ein Bundesvolkskommissariat oder eine der staatlichen
Unternehmungen sowie deren Vereinigungen auftreten. Die Hauptpunkte
Tieses Vertrages lassen sich in folgendem zusammenfassen: a) Bestim-
mung der zu beschaffenden Waren; b) Höhe des für die Beschaffung vor-
gesehenen Betrages; c) Termin und Modalitäten der Finanzierung der
beschaffenden Behörde seitens der betreffenden Firma; d) Verein-
barungen mit der Firma betreifs Beschaffungsbedingungen und Preise
e) Festsetzung der Höchstbeträge der Spesen (Frachten, Ver
Packung, Verwaltungskosten des Beschaffungsapparates, Reisespesen
u. dergl.) sowie der Ausgaben für den Zentralapparat; {f) Ver-
teilung des Reingewinns aus dem Verkauf der Waren unter die
ausländische Firma und den russischen Kontrahenten; g) Berechti-
gung der Firma den Gang der Beschaffungsarbeiten zu kon
trollieren; h} Dauer des Vertrages; i} Schiedsgericht in Streitfällen:
seine Zusammensetzung und Zuständiskeit,