Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

und Unternehmungen, die mit staatlichem Kapital arbeiten (Gostorg, 
Aktien- und gemischte Gesellschaften, Abteilungen der Handelsver- 
tretungen]; Verwaltung‘ der Kapitalien des Handelskommissariats: 
Kontrolle der auf Grund der Verträge des Handelskommissariats 
erzielten Einkünfte wie auch der Erträge der oben erwähnten Handels- 
unternehmungen. 
Die Funktionen der Regulierungsverwaltung sind: Ertei- 
lung von Direktiven in Fragen der Außenhandelspolitik, Ausarbei- 
tung des Ein- und Ausfuhrplanes der Bundesrepubliken (der durch 
„Gosplan’ dem Rat für Arbeit und Verteidigung zur Bestätigung unter- 
breitet wird) und Kontrolle seiner Durchführung; Festsetzung der Nomen- 
klatur und Standards der Ein- und Ausfuhrwaren im Einvernehmen mit 
den zuständigen Ressorts; Kontingentierung der Ein- und Ausfuhrwaren 
und Verteilung der vom Rat für Arbeit und Verteidigung bestätigten 
Kontingente; Erteilung von Direktiven an die lokalen Lizensabteilungen 
und Prüfung der Beschwerden über die Tätigkeit derselben; Regelung 
der Ein- und Ausfuhrtätigkeit sämtlicher Behörden, Organisationen und 
Personen, die Außenhandelsoperationen vornehmen; allgemeine Kon- 
trolle der genannten Tätigkeit; Kontrolle über die genaue Einhaltung 
aller gesetzlichen Bestimmungen, die das Außenhandelsmonopol be- 
treffen; Organisation der Beteiligung der Sowjet-Union an internatio- 
nalen Ausstellungen. Der Verwaltung ist eine Plankommission beigeord- 
net, die auf Grund eines besonderen Statuts fungiert, 
Die Funktionen der Wirtschafts- und Rechnungsver- 
waltung sind: Beteiligung an der Ausarbeitung internationaler Han- 
delsverträge und Vereinbarungen; Studium des Innen- und Außen: 
marktes in bezug auf die Ein- und Ausfuhrmöglichkeiten der Sowjet- 
Union; Ausarbeitung von zollpolitischen Richtlinien; Bearbeitung von 
Fragen der Konzessionierung verschiedener Gebiete des Außenhandels: 
statistische Bearbeitung der. obenangeführten Gebiete und die Verein- 
heitlichung aller statistischen Arbeiten, die von anderen Verwaltungen 
durchgeführt werden, entsprechend den Vorschriften des Statistischen 
Zentralamtes; Information und wirtschaftliche Beratung in allen Fragen, 
die mit dem Außenhandelsmonopol verbunden sind; regelmäßige 
Berichte über die Tätigkeit des Koummissariats; Führung von 
Verhandlungen über Konzessionen auf dem Gebiete des Außenhandels: 
Abgabe von Gutachten über die Zulassung ausländischer Firmen, die um 
die Genehmigung für geschäftliche Operationen auf dem Gebiet der 
Sowjet-Union nachsuchen; Begutachtung aller Rechtsfragen, insbeson- 
dere bezüglich abzuschließender Verträge; Systematisierung der den 
Außenhandel betreffenden Gesetzgebung; Führung von Prozessen, ins- 
besöndere wegen Verletzung des Außenhandelsmonopols. 
b) Die lokalen Organe. 
Als lokale Organe des Handelskommissariats, die befugt sind. 
den Außenhandel in ihrem Bereich zu regulieren, gelten außer den Zoll- 
ämtern im Inland die Bevollmächtigten des VK, bei dem Rate der Volks- 
kommissare der Bundesrepubliken, deren Aufgabe es ist, die Außen- 
handelsgeschäfte der betreffenden Bundesrepublik zu regeln. Zur Durch-
	        
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