Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Pflichten der Gesellschaft und die Finanzierungsmethoden werden in 
der Praxis durch drei Verträge bestimmt: Statuten, Gründungs- und 
Konzessionsvertrag; in einzelnen Fällen erfolgt noch der Abschluß einer 
sogenannten Konsortialvereinbarung, die sich ausschließlich mit der 
Aufstellung von Regeln und Formen der Finanzierung der Gesellschaft 
durch die eine Partei (Auslandsfirma} befaßt. Die Statuten bestimmen 
den Zweck und die Geschäfte der Gesellschaft, ihre Bezeichnung und 
den Sitz der Direktion, die Dauer der Unternehmung, Bildung des 
Grundkapitals, Preis und Einzahlung der Aktien, die Verwaltungs- 
Organe und ihre Kompetenz, die Einberufung der Generalversamm- 
lungen, Ausschüttung der Dividende und dergleichen, Der Grün- 
dungsvertrag regelt die Beziehungen beider Parteien innerhalb 
der Gesellschaft; er bestimmt auch das Verhältnis der Kapital- 
einlagen und ihre FKEinzahlungsfristen sowie die Zulässigkeit 
des Aktienerwerbs gegen Waren usw. Der Konzessionsvertrag 
umschreibt das Konzessionsobjekt und die Bedingungen, unter welchen 
die Ausnutzung der Konzession erfolgen kann. Die Konsortialverein- 
barung enthält die Bestimmungen über die Höhe und Form der zu ge- 
währenden Kredite und dergleichen, 
4. Gewöhnliche Konzessionen, 
Letztere kommen dort in Frage, wo die Regierung bezw. deren 
Organe, die staatlichen Trusts oder Behörden an dem Betrieb und der 
Verwaltung des Konzessionsunternehmens nicht direkt beteiligt sind. 
In solchen Fällen wird dem Konzessionär das Konzessionsobjekt in 
eigene Regie pachtweise überlassen und in Form eines Konzessions- 
vertrages ein minimales Produktionsprogramm bezw. das zu investierende 
Kapital vereinbart, sowie die Höhe der jährlichen prozentualen Produk: 
tionsabgabe an die Regierung. 
Bei industriellen Konzessionen kann ein kleinerer Teil der leitenden 
Beamten und hochqualifizierten Arbeiter Ausländer sein. 
Nach Ablauf der Konzessionsdauer fällt das ganze Konzessions- 
unternehmen der Regierung kostenlos zu. 
Die Regierung behält sich das Recht vor, das Unternehmen vor Ab- 
lauf der Frist einzulösen, 
Im übrigen werden alle Bedingungen des Konzessionsvertrages, die 
in demselben vorgesehenen Rechte und Pflichten des Konzessionärs 
sowie der Regierung von Fall zu Fall im Verhandlungswege ausgear- 
beitet und vereinbart. 
5. Lizenzverträge, 
Zur Kompetenz des Hauptkonzessionskomitees und der Kon- 
zessionskommissionen im Ausland gehört auch die Begutachtung von 
Lizenz-Verträgen zwischen staatlichen industriellen Organisationen, wie 
Trusts und Vereinigungen, und ausländischen Firmen, wonach letztere 
ihre ‚technische Unterstützung in Form von Patenten, Zeichnungen, 
Fabrikationsmethoden und Erfahrungen den ersteren zur Verfügung 
stellen, Als Kompensation werden von den Lizenznehmern bestimmte 
prozentuale Abgaben vom Wert der Produktion geleistet.
	        
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