Die Staatsbank befaßt sich mit allen Operationen, die die Ent-
wicklung der Industrie und des Warenverkehrs erfordert: Gewährung
von wirtschaftlich gerechtfertigten Krediten gegen Sicherheit an die
Unternehmungen und Betriebe der Großindustrie, an Genossenschaften,
Privatunternehmungen, Landwirtschaft und Heimindustrie. Im einzelnen
ist ihre Aufgabe: 1, Gewährung von Industriekrediten zu bestimmten
Zwecken, auf Grund besonderer von der Bank geprüfter Voranschläge
und Pläne des Antragstellers, ohne oder mit Sicherstellung in Form
von Kontokorrentgutschriften, on call; 2, Kredite gegen Sicherung
durch Waren, Inkassoindossament aus Warendokumenten, Wechseln
und anderen Schuldverpflichtungen, deren Zahlungsfrist höchstens sechs
Monate beträgt; 3. Gewährung von Krediten gegen ausländische Wert-
papiere, Devisen, Edelmetalle, Tratten, Aktien, Anteilscheine, Obliga-
tionen und andere Wertpapiere von Gesellschaften usw., deren Sta-
tuten vorschriftsmäßig genehmigt sind, in einer von der Direktion fest-
gesetzten und vom Finanzkommissariat bestätigten Höhe und Form;
4. Gewährung von befristeten Darlehen bis zu 3 Monaten; 5. Diskontie-
rung von Wechseln und anderen Schuldverschreibungen bis 6 Monate
Laufzeit; 6. An- und Verkauf für fremde und eigene Rechnung von
Waren, die für den Verkehr freigegeben sind, gegen Bar- oder Anzahlung
und Kreditierung des Restes (unter den in p. p. 2. und 3. angegebenen
Bedingungen); 7. An- und Verkauf für eigene Rechnung von ausländischen
Wertpapieren, Tratten, Devisen und Edelmetallen im Rahmen der be-
stehenden Gesetze nach Instruktionen des Finanzkommissariats,
von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wert-
papieren der verschiedenen Gesellschaften usw., deren Sta-
tuten vorschriftsmäßig genehmigt sind, nach Bestimmungen, die
von der Direktion festgesetzt und vom Finanzkommissariat
bestätigt werden; 8. Ausstellung von Kreditbriefen gegen Waren-
versandpapiere oder völlige oder teilweise Sicherstellung mit Kreditie-
rung des Restes und Einlösungspflicht sofort nach Erhalt der Dokumente;
9, Überweisungen und Akkreditive nach allen Orten Rußlands und des
Auslandes; 10. Übernahme von Kommissionsgeschäften; Unterbringung
von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wertpapieren ver-
schiedener Gesellschaften usw., Inkasso von Wechseln, Schuldverpflich-
tungen, Auslandstratten, Waren- und anderen Wertpapieren sowie Über-
nahme von Zahlungen aller Art für Rechnung der Kommittenten nach
Eingang der Beträge; 11. Annahme und Auszahlung von Depositen auf
laufende Rechnung befristet und unbefristet in unbegrenzter Höhe; auf
'aufende Rechnung eingezahlte Beträge können nur auf Gerichtsbeschluß
gesperrt oder sequestiert werden und genießen alle durch Dekret des
Rates der Volkskommissare vom 30, Juni 1921 zugesicherten Garantien;
12. Annahme vorm Gegenständen zur Aufbewahrung bis zu 5 Jahren von
Regierungsbehörden, Privatunternehmungen und -personen,
Die Bank besorgt unentgeltlich die Annahme und Auszahlung von
Depositen auf Anweisung staatlicher Behörden und Unternehmungen.
Zur gegenseitigen Ausführung von Überweisungs., Kommissions-
und anderen Aulfträgen tritt die Bank auf Grund besonderer Verträge mit
ıusländischen Banken und Kreditanstalten in Korrespondenzbeziehungen.
JA