Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Die Staatsbank befaßt sich mit allen Operationen, die die Ent- 
wicklung der Industrie und des Warenverkehrs erfordert: Gewährung 
von wirtschaftlich gerechtfertigten Krediten gegen Sicherheit an die 
Unternehmungen und Betriebe der Großindustrie, an Genossenschaften, 
Privatunternehmungen, Landwirtschaft und Heimindustrie. Im einzelnen 
ist ihre Aufgabe: 1, Gewährung von Industriekrediten zu bestimmten 
Zwecken, auf Grund besonderer von der Bank geprüfter Voranschläge 
und Pläne des Antragstellers, ohne oder mit Sicherstellung in Form 
von Kontokorrentgutschriften, on call; 2, Kredite gegen Sicherung 
durch Waren, Inkassoindossament aus Warendokumenten, Wechseln 
und anderen Schuldverpflichtungen, deren Zahlungsfrist höchstens sechs 
Monate beträgt; 3. Gewährung von Krediten gegen ausländische Wert- 
papiere, Devisen, Edelmetalle, Tratten, Aktien, Anteilscheine, Obliga- 
tionen und andere Wertpapiere von Gesellschaften usw., deren Sta- 
tuten vorschriftsmäßig genehmigt sind, in einer von der Direktion fest- 
gesetzten und vom Finanzkommissariat bestätigten Höhe und Form; 
4. Gewährung von befristeten Darlehen bis zu 3 Monaten; 5. Diskontie- 
rung von Wechseln und anderen Schuldverschreibungen bis 6 Monate 
Laufzeit; 6. An- und Verkauf für fremde und eigene Rechnung von 
Waren, die für den Verkehr freigegeben sind, gegen Bar- oder Anzahlung 
und Kreditierung des Restes (unter den in p. p. 2. und 3. angegebenen 
Bedingungen); 7. An- und Verkauf für eigene Rechnung von ausländischen 
Wertpapieren, Tratten, Devisen und Edelmetallen im Rahmen der be- 
stehenden Gesetze nach Instruktionen des Finanzkommissariats, 
von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wert- 
papieren der verschiedenen Gesellschaften usw., deren Sta- 
tuten vorschriftsmäßig genehmigt sind, nach Bestimmungen, die 
von der Direktion festgesetzt und vom Finanzkommissariat 
bestätigt werden; 8. Ausstellung von Kreditbriefen gegen Waren- 
versandpapiere oder völlige oder teilweise Sicherstellung mit Kreditie- 
rung des Restes und Einlösungspflicht sofort nach Erhalt der Dokumente; 
9, Überweisungen und Akkreditive nach allen Orten Rußlands und des 
Auslandes; 10. Übernahme von Kommissionsgeschäften; Unterbringung 
von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wertpapieren ver- 
schiedener Gesellschaften usw., Inkasso von Wechseln, Schuldverpflich- 
tungen, Auslandstratten, Waren- und anderen Wertpapieren sowie Über- 
nahme von Zahlungen aller Art für Rechnung der Kommittenten nach 
Eingang der Beträge; 11. Annahme und Auszahlung von Depositen auf 
laufende Rechnung befristet und unbefristet in unbegrenzter Höhe; auf 
'aufende Rechnung eingezahlte Beträge können nur auf Gerichtsbeschluß 
gesperrt oder sequestiert werden und genießen alle durch Dekret des 
Rates der Volkskommissare vom 30, Juni 1921 zugesicherten Garantien; 
12. Annahme vorm Gegenständen zur Aufbewahrung bis zu 5 Jahren von 
Regierungsbehörden, Privatunternehmungen und -personen, 
Die Bank besorgt unentgeltlich die Annahme und Auszahlung von 
Depositen auf Anweisung staatlicher Behörden und Unternehmungen. 
Zur gegenseitigen Ausführung von Überweisungs., Kommissions- 
und anderen Aulfträgen tritt die Bank auf Grund besonderer Verträge mit 
ıusländischen Banken und Kreditanstalten in Korrespondenzbeziehungen. 
JA
	        
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