Object: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Schuldengruppen anzustellen. Bei dieser Umgruppierung wurde versucht, die einzelnen Schuldenposten 
ohne formale Rücksichten unter kreditwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfassen. Ausschlaggebend 
war dabei die Frage, ob die einzelnen Anleihebeträge auf dem Kapital- oder auf dem Geldmarkt oder auf 
dem Wege über den Zahlungsmittelumlauf beschafft wurden. In diesem Sinne wurde bei der Aufarbeitung 
unterschieden: auf dem Kapitalmarkte aufgenommene fundierte Schuld, auf dem Geldmarkt aufgenom- 
mene schwebende Schuld mit längstens einjähriger Fristigkeit sowie die Zahlungsmittelschuld eines 
Staates, die auf Inanspruchnahme der Notenbanken oder die Ausgabe von Staatspapiergeld zurückgeht. 
Die Zahlungsmittelschuld umfaßt also diejenigen Staatsschulden, durch deren Aufnahme weder dem 
Kapital- noch dem Geldmarkte Mittel direkt entzogen werden, durch die aber in irgendeiner Form der 
Zahlungsmittelumlauf des Landes erweitert wird. Bei der Zahlungsmittelschuld wird zwischen den Vor- 
schüssen der Notenbanken und der Ausgabe von Staatspapiergeld unterschieden; innerhalb der schwebenden 
Schuld werden die Schatzwechselverpflichtungen der einzelnen Länder gesondert behandelt. Unter der 
fundierten Schuld werden Anleihen und langfristige Schatzanweisungen einzeln ausgewiesen; für die 
Nachkriegszeit wird ferner die Anleiheschuld unter Berücksichtigung ihres Aufnahmetermins in Vorkriegs-, 
Kriegs- und Nachkriegsschuld gegliedert. 
Schulden, die für Zwecke der staatlichen Erwerbsbetriebe aufgenommen sind, wurden nicht unter Finanz- 
verwaltung, sondern im Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe« verarbeitet. 
Die Auslandschuld, die in den hier bearbeiteten Vorkriegsetats noch nicht in Erscheinung tritt, wird 
in einem besonderen Abschnitt behandelt. 
b. Charakter und Stand der inneren Staatsschulden vor dem Weltkriege*). 
1. Vorbemerkung. 
Als Stichtag für den dem Vergleich zugrunde gelegten Stand der Vorkriegsschulden wurde für Groß- 
britannien der 31. März 1912, für Frankreich der 1. August 1914?), für Belgien der 1. Januar 1913 und für 
Italien der 30. Juni 1913, also bis auf Frankreich jeweils der Beginn des zum allgemeinen Finanzvergleich 
herangezogenen Rechnungsjahres gewählt, 
2. Fundierte Schuld. 
Allen vier Staaten gemeinsam ist in der Vorkriegszeit das starke Überwiegen der fundierten Schuld 
im Rahmen der gesamten Staatsverschuldung, Innerhalb der fundierten Schuld stehen wiederum in allen 
Staaten die Rentenschulden, deren Rückzahlung dem Belieben des Darlehnsschuldners anheimgestellt ist, 
an erster Stelle. Ihre Entstehung reicht meist sehr weit zurück. In Großbritannien ist die Rentenschuld 
vor allem auf den Napoleonischen Krieg, den Krimkrieg und den Burenkrieg zurückzuführen. Trotz Krim- 
krieg und Burenkrieg ist es der britischen Finanzpolitik gelungen, die Rentenschuld, die nach Beendigung 
der Napoleonischen Kriege 816 Millionen £ betrug, auf 589 Millionen £ im Jahre 1912 zu amortisieren. 
Das Gegenteil ist in Frankreich der Fall. Zwar hatte der Staatsbankrott, der der französischen Assi- 
gnatenwirtschaft folgte, die Staatsschuld reduziert, zwar hatte Napoleon die Hauptlast der Finanzierung 
seiner Kriege den unterworfenen Ländern aufgebürdet, doch brachten der mehrfache Regimewechsel 
während des.19. Jahrhunderts und die Kriege des zweiten Kaiserreichs eine neue gewaltige Erhöhung der 
Staatsschulden mit sich. Die Auswirkungen des Krieges 1870/71 und die Ende der 70er Jahre einsetzenden 
hohen Heeresausgaben führten zu einem weiteren Anwachsen der Rentenschuld, die sich am 1. August 1914 
auf 21 922 Millionen fr. belief. 
Die Anfänge der belgischen und italienischen Rentenschuld sind ebenfalls weit zurückzuverfolgen. Sie 
liegen noch in der Zeit vor der Unabhängigkeitserklärung Belgiens und der Einigung Italiens. Die Renten- 
schulden betrugen an den betreffenden Stichtagen in Belgien 3 739,1 Millionen fr. und in Italien 10 051,2 Mil- 
lionen Lire. 
Neben der Rentenschuld bestehen in Frankreich und Italien Anleiheschulden, die laufender Tilgung 
unterworfen sind. Es handelt sich hierbei in Frankreich um eine 3 prozentige und eine 3'/,prozentige 
Anleihe. Die erstere ist in den Jahren 1878/1890 aufgenommen worden, teils um die Verstaatlichung des 
Eisenbahnnetzes sowie Wasserbauten durchführen zu können, teils um die schwebende Schuld zu konsoli- 
dieren und ein allgemeines Etatdefizit zu decken. Die 31/,prozentige Anleihe wurde erst kurz vor Kriegs- 
1) Vgl. Übersichten 1 bis 4, 5a, 6a, 7a, 9a. 
2) Es wurde statt des 1. Januar der 1. August gewählt, da der Etat für 1914 bereits den Schuldendienst für solche Schulden enthält, 
die erst im Laufe des ersten Halbjahres 1914 aufgenommen wurden, also am 1. Januar 1914 im Kapitalstand der Staatsschuld noch nicht 
ausgewiesen sind. 
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