DIE ERSTEN WARENZEICHEN
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reich nirgends, insbesondere auch nicht in England, Deutschland
oder Frankreich erzielt worden.
VII. Die Geschäftsmarke.
Unter Geschäftsmarke versteht man Zeichen, welche
auf der Ware und deren Verpackung angebracht sind, um die
Ware im Verkehr als aus einer bestimmten Ursprungsquelle
herstammend erkennbar zu machen und von. anderen Waren zu
unterscheiden. Der Zweck liegt einerseits darin, die Ware zu
individualisieren, von anderen Waren zu unterscheiden, die
Ursprungsstätte vom Detailleur unabhängig zu machen und
dem Publikum die Wahl der Ware zu überlassen, anderseits
darin, dem Publikum eine Ware zu liefern, zu deren Qualität,
Quantität und Preisangemessenheit es im Hinblick auf
die durch die Marke feststehende und ihm bekannte Ursprungsstätte
das nötige Vertrauen besitzt.
Schon die antiken Keramiken weisen eingepreßte Herkunftszeichen
auf. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung
des Geschäftszeichens durch die Übung, auf dem Metallgelde
das Wappen oder ein sonstiges Herkunftszeichen
einzuprägen; da die Regierungen nun vielfach auch eigene
Erzeugungen von Waren aller Art besaßen, so wurden auf diesen
Waren ähnliche Herkunftszeichen wie auf den Münzen angebracht.
Die Bildmaler des 15. Jahrhunderts fügten den von
ihnen hergestellten Heiligenbildern regelmäßig den Zusatz
bei: „Zu haben bei , . . . .‘“, um den Käufer in ihre Produktionsstätte
zu führen und sich gegen Nachahmer zu sichern.
Die Buchdrucker, die
wohl zu den ältesten Kaufleuten
mit einem über den lokalen
Bedarf hinausgehenden
Absatzgebiete gehörten, haben
als erste das Geschäftszeichen
ingroßemUmfange verwendet.
Die Abb. 78 zeigt das auf
einem der ältesten Drucke
angebrachte Geschäftszeichen
a“
(Bernhard Richel, Basel, 1482.)