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Schmutzwasser
mit Soda und Salpeter (S. 165, No. 2 oder S. 780, No. 22), löst in Salpetersäure,
fällt mit molybdänsaurem Ammon und verfährt wie sonst nach S. 150.
18. Prüfung auf Haltbarkeit bezw. Gärversuche mit den Abwässern. Seitens
der Behörden wird vielfach vorgeschrieben und als eine genügende Bedingung eines
Reinigungsverfahrens angesehen, daß sich das betreffende Wasser 5, 10 oder mehr
Tage klar hält und nicht in Fäulnis übergeht, oder daß es in einer Tiefe von etwa
1 / 2 m durchsichtig erscheint usw. Diese Anforderungen sind recht ungenau und
erfüllen nicht ihren Zweck.
Bei den mit Chemikalien, besonders unter Mitanwendung von Kalk gereinigten
Abwässern läßt es sich sehr leicht durch überschüssigen Zusatz von Kalk erreichen,
daß sie hell und klar aussehen und sich in gut verschlossenen Flaschen wochen
lang klar halten, ohne Bakterien und Fäulnis aufkommen zu lassen. Der über
schüssige freie Kalk verhindert eben die Bildung bezw. Entwickelung der Fäulnis
bakterien usw. Läßt man aber die gereinigten, überschüssigen freien Kalk ent
haltenden Abwässer in offenen Gefäßen tage- und wochenlang stehen, so bildet
sich zwar allmählich eine weißliche Trübung bezw. ein Bodensatz von sich aus
scheidendem unlöslichem kohlensaurem Calcium (mit mehr oder weniger organischen
Stoffen), oder das kohlensaure Calcium löst sich unter Umständen bei hinreichender
Kohlensäurebildung wieder auf und das Abwasser enthält wieder zahlreiche Bakterien,
ohne daß Fäulnisgeruch auftritt. Hier haben die Fäulnisbakterien mit der allmäh
lichen Abstumpfung des freien Kalkes durch Kohlensäure sich wieder eingestellt
und eine mehr oder weniger vollständige Zersetzung und Vergasung der gelösten
organischen Stoffe zur Folge gehabt, ohne daß sich diese Zersetzung äußerlich dem
bloßen Auge oder dem Geruchssinn zu erkennen gibt. Auch ein an sich fauliges,
stark nach Schwefelwasserstoff oder Ammoniak riechendes Schmutzwasser verliert
beim Aufbewahren in offenen Gefäßen infolge Selbstreinigung durch die Tätig
keit der Mikroorganismen unter Hinzutritt des Luftsauerstoffs äußerlich seine Fäul
nisbeschaffenheit, wird geruchlos und sogar mehr oder weniger farblos, d. h. nicht
schmutzig aussehend.
Eine derartige Vorschrift hat daher wenig praktischen Wert. Es läßt sich
aus dem Verhalten des gereinigten Abwassers beim Aufbewahren in verschlossenen
oder offenen Gefäßen kein sicherer Schluß ziehen, wie sich dasselbe unverdünnt
oder verdünnt in der Natur, d. h. in einem Bach- oder Flußwasser verhalten wird.
Denn wenn der im Uberschuß vorhandene freie Kalk durch die in den natürlichen
fließenden Wässern stets vorhandene freie oder Bicarbonat-Kohlensäure abgestumpft
wird, so stellen sich die überall vorhandenen Fäulnisbakterien schnell und zahlreich
wieder ein, und wenn die Entwickelung derselben bei wärmeren Temperaturen eine
gesteigerte oder die Menge und die Stromgeschwindigkeit des betreffenden Bach
wassers eine verhältnismässig geringe ist, so daß es an genügendem Sauerstoff fehlt,
so kann recht wohl einerseits wieder Schlammbildung, andererseits Fäulnis mit
üblen Gerüchen in dem Wasser auftreten.
Nichtsdestoweniger ist es unter Umständen von Belang, die Haltbarkeit der
ungereinigten und gereinigten Abwässer im natürlichen oder verdünnten Zustande
(1 : 5 oder 1:10) durch Aufbewahren in offenen und verschlossenen Gefäßen zu
ermitteln, bezw. zu verfolgen, innerhalb welcher Zeit sich die vorhandenen orga
nischen Stoffe zersetzen und verschwinden. Man verfährt alsdann wie folgt:
a) Je 2 Flaschen mit 1 / 2 —1 1 Wasser werden offen hingestellt.
b) ,
. 2
11 11
11
11
,. mit sterilisierter Watte
verschlossen.
c) ,,
9
! - 1 11
11 11
,. mit gut schließenden
schlossen.
Korken ver-