Mikroskopische und biologische Untersuchung.
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Davon wird je 1 Flasche bei niederen Temperaturen, 0—10°, je 1 Flasche
bei 10—20° aufbewahrt.
Enthält ein Abwasser freien Kalk, so setzt man je 2 Flaschen in derselben
Weise an, je 2 andere Flaschen nach vorheriger Abstumpfung des Kalkes durch
Kohlensäure.
Ist eine bestimmte Verdünnung gewünscht, so wählt man diese, indem man
das Abwasser mit der vorschriftsmäßigen Menge von längere Zeit gekochtem und
unter Watteverschluß erkaltetem destilliertem Wasser verdünnt.
Ist ein Abwasser frei von Fäulnisbakterien, so beschickt man nötigenfalls
eine 2. Eeihe Flaschen, welche man mit irgend einer in fauliger Gärung begriffenen
Flüssigkeit gleichmäßig infiziert.
Die einzelnen Proben werden dann jede Woche oder nach Ablauf der vorgeschriebenen
Zeit mikroskopisch bezw. auch nach dem Plattenkulturverfahren (S. 834)
untersucht, ferner chemisch;
1. auf Ammoniak, 2. salpetrige Säure, 3. Schwefelwasserstoff, 4. Oxydierbarkeit
durch Kaliumpermanganat, 5. Gesamtstickstoff, Farbe, Geruch usw. nach vorstehenden
Vorschriften (vergl. auch das Testverfahren S. 865).
Auf diese Weise wird man wenigstens einige Anhaltspunkte über die größere
oder geringere Zersetzbarkeit der organischen Stoffe und damit über die größere
oder geringere Schädlichkeit des Abwassers für die Flußläufe erhalten. Denn da es
in der Natur darauf ankommt, daß die in die Flußläufe abgeführten organischen
Stoffe schnell oxydiert und vergast werden, so wirkt ein Abwasser dieser Art im
allgemeinen um so weniger schädlich auf längere Strecken, je schneller sich die
vorhandenen organischen Stoffe zersetzen.
III. Die mikroskopische und biologische Untersuchung der Abwässer.
Für den Nachweis von Verunreinigungen der Gewässer durch Abwässer kommt
neben der chemischen in erster Linie die mikroskopische Untersuchung in Betracht,
während die bakteriologische in diesen Fällen noch weniger Anhaltspunkte als bei
den Trinkwässern bietet. Außer den mikroskopischen Lebewesen (dem Plankton)
geben auch die größeren Vertreter der Flora und Fauna, sowie die leblosen organischen
und unorganischen Schwebestoffe oft wertvolle Anhaltspunkte für die Beurteilung.
Die mikroskopische Untersuchung leistet besonders wertvolle Dienste, wenn
es sich um Verunreinigung der Gewässer durch fäulnisfähige Stoffe handelt. In
diesem Falle ist sie der chemischen unter Umständen gleichwertig. Dagegen wird
letztere in allen den Fällen, in denen eine Verunreinigung der Gewässer durch organische
und unorganische Stoffe der Technik stattgefunden hat, den Vorrang verdienen,
wenn auch hier die mikroskopische und makroskopische Beobachtung der
Flora und Fauna wertvolle Ergänzungen zu dem chemischen Befunde liefern kann.
1. Die Probenahme für die mikroskopische Untersuchung. Bestimmte Vorschriften
lassen sich für die Probenahme nicht geben. Ganz allgemein ist zu beachten,
daß man bei Abwasseruntersuchungen auf jeden Fall selbst die Proben an
Ort und Stelle entnehmen, den verschmutzten Wasserlauf sorgfältig oberhalb
und unterhalb des Einflusses der Abwässer auf weitere Strecken abgehen und, wenn
nötig, abfahren muß. Sehr zu beachten ist, daß die Mischung der Abwässer mit
dem Vorfluter oft nur langsam erfolgt und die Wirkung der ersteren sich dann
an einem Ufer deutlicher als am anderen zeigt. Bei der Begehung eines verunreinigten
Gewässers achte man auf die Farbe, Klarheit, den Geruch des Wassers
an den verschiedenen Stellen. Die im Wasser schwebenden Lebewesen sind mittels