Full text: Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

GESETZLICHE REGELUNG DES WFTTBEWERBS v7 
Die Gesetzgebung nahezu aller Kulturstaaten hat sich 
mit diesen Problemen befaßt. Die Lösung wurde einerseits 
durch eine Reihe von Spezialgesetzen, z. B. zum Schutze der 
Geschäftsmarken, des Firmennamens, der Herkunftsbezeich- 
nung, anderseits durch allgemein gehaltene Gesetze meistens 
mit der Bezeichnung zum ‚Schutze gegen den unlauteren 
Wettbewerb“ getroffen. 
Am frühesten ist in Frankreich eine solche Regelung er- 
folgt und zwar durch den am 19. Februar 1804 erschienenen 
4- Teil des code civile, ein Vorgang, der sich aus dem Umstande 
erklärt, daß Frankreich bereits am 17. März 1791 das Prinzip 
der unbedingten Freiheit der Arbeit und gewerblichen Betäti- 
gung gewährleistet hatte, also auch frühzeitig die Auswüchse 
der freien Konkurrenz fühlte. 8 1382 des genannten Gesetzes 
enthält die Bestimmung, daß jedwede Handlung, durch welche 
irgend jemand einem anderen einen Schaden verursacht, den 
Schuldtragenden zum Schadenersatz verpflichtet, 8 1383 macht 
jedermann für den Schaden verantwortlich, den er nicht bloß 
durch eine Handlung, sondern auch durch eine Unterlassung 
oder Unvorsichtigkeit dem Geschädigten verursacht. England 
hat durch die Merchandise Marks Act von 1887 nicht bloß die 
Handelsmarken geschützt, sondern auch falsche Angaben über 
Qualität und Quantität und Provenienz der Ware unter Strafe 
gestellt. Für die importierten Waren wurden diese gesetzlichen 
Bestimmungen auch von Amerika durch das Zollgesetz vom 
24. Juli 1897 übernommen. Deutschland hat durch das 
Gesetz vom 235. Juli 1896 und 7. Juni 1909 den unlauteren 
Wettbewerb unter Strafe gestellt. Auch Österreich, die 
Tschechoslowakei und andere Staaten haben ähnliche Gesetze 
erlassen. 
Selbstverständlich sind auch die Maschen dieser Gesetze 
nicht vollkommen und es bleibt trotzdem die Möglichkeit 
wahrheitswidriger und unlauterer Vorkommnisse auf dem 
Gebiete der Reklame offen. Die Hauptmasse und die gröbsten 
der Auswüchse jedoch wurden durch die genannten Maß- 
nahmen wirksam beseitig*
	        
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