GEWERBEZEICHEN
ebenfalls die Wappen der acht alten Orte auf. Das 18. Jahr-
hundert ist. auch dort vertreten mit einem Schild: aus Zürich,
„zum gälben Hörnli‘“ (s. Abb. 22),
1718, auch mit der beliebten
Darstellung der. acht Orte, welche
dann später durch die Wappen der
dreizehn eidgenössischen Stände
abgelöst wurden.
Um diese Zeit verschwinden die
hölzernen Wirtshauszeichen und
machen allgemein den schmiede-
eisernen Platz. Wir finden da
lie Namen „zur Traube, zum
Löwen, zum Schwarzen Sternen,
zur Sonne‘, „zum Aal‘, „zum
Abb. 23. Der Affe, in Stein Storchen“ und „zur Krone“‘‘, eine
gehauenes Zeichen eines Wirts- Blechtafel „zur St. Marie Magda-
hauses in Philipp Lane, nahe lea“ usw.
bei London, 1670.
vum
c) Das Schild des Gewerbetreibenden und Händlers.
Sowie das Embleme der Wirtshäuser der Strohwisch war
und als Schutzzeichen auch noch der Drudenfuß verwendet
wurde, hatte fast ein jedes Gewerbe seine ihm eigentümlichen
Embleme, die später im Mittelalter‘ und in den ersten Jahr-
hunderten der Neuzeit zu förmlichen Zunftwappen und zu
[nnungszeichen ausgebildet wurden. Der Gebrauch dieser
Gewerbeembleme genügte den Gewerbetreibenden, zur
Geschäftsbezeichnung (s. Abb. 25 u. 26) solange noch nicht
die einzelnen Zünfte besondere Stadtteile und Straßen ange-
wiesen erhalten hatten, sondern ihre Läden in buntem Wechsel
in die Straßenfronten einfügten und auch die Konkurrenz
noch nicht übermäßig ausgebildet war.
Im späten Mittelalter erhielten hingegen, namentlich in
den deutschen und französischen Städten, die einzelnen Ge-
werbe besondere Straßen angewiesen, Metzger, Bäcker, Schmiede,
Kleiderhändler, Gerber usw., wo sie in kleinen offenen Läden
ihren Beschäftigungen nachgingen. Bei einem derartigen Zu-
sammendrängen vieler Vertreter ein und desselben Gewerbes