ZWANG ZUM GESCHÄFTSSCHILD
In England!) waren die Händler sogar gesetzlich ge-
zwungen, ein Zeichen vor ihren Kaufläden anzubringen;
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Abb. 26. Zunftzeichen eines Hutmachers, 1833, 43 cm hoch.
(Germanisches Museum, Nürnberg.)
so wurde 1393 ein Brauer in Chelsea angeklagt, „for not
putting up the usual sign‘ wegen unterlassener- Anbringung
*) Siehe The history of signboards von Jakob Laarwood and
Tohn Camden Hotten, London, Chatto & Windus 1866.